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Energie & Management > Photovoltaik - Umweltverein unterstützt Petition pro Guerilla-PV
Quelle: Zentrale Solarterrassen & Carportwerk GmbH
Photovoltaik

Umweltverein unterstützt Petition pro Guerilla-PV

Höhere Bagatellgrenze und weniger Bürokratie für Mini-Solaranlagen: Der Verein Deutsche Umwelthilfe stellt sich hinter eine Petition an den Bundestag.
Die Zeichnungsfrist läuft noch bis 27. April, jetzt soll das Anliegen mehr propagiert werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will sich nach eigenen Angaben verstärkt für vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke einsetzen. Als "Erstunterzeichner" unterstützte man entsprechende Petition, die der Freiburger Verein "Balkon Solar" und der Youtuber Andreas Schmitz gestartet haben, teilt die DUH mit.

"Wir fordern die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, Paragraph 20", sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Darin müsse klar geregelt sein, "dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird und nicht aus fadenscheinigen Gründen vom Vermieter oder der Wohneigentumsgemeinschaft untersagt werden kann."

Die Petition zielt unter anderem darauf ab, dass die Bagatellgrenze zur Nutzung von Steckersolargeräten von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöht wird. Zudem soll das Messstellenbetriebsgesetz so angepasst werden, dass in einer Übergangszeit auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind. "Dies wäre ein echter Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher und würde helfen, den schleppenden 'Smart Meter Rollout' nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen", so Andreas Schmitz.

Anmeldung beim Netzbetreiber soll wegfallen
 
Darüber hinaus in der Kritik steht der formale Aufwand für Verbraucher. "Die Regelungen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland sind bislang geradezu grotesk kompliziert", moniert der Freiburger Balkonsolar-Verein. Die Organisation will, dass die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber bei Anlagen bis 800 Watt Nennleistung entfällt. Überdies soll die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über eine Anpassung der Marktstammdatenregisterverordnung vereinfacht werden.

Im Online-Petitionsforum des Deutschen Bundestages sind bisher 4.682 Unterschriften (Stand: 31. März) für das Anliegen verzeichnet. Das Quorum, damit sich das Parlament damit befasst, beträgt 50.000.

Bereits Anfang des Jahres hat sich Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in einem Positionspapier für vereinfachte Regelungen starkgemacht. Auch der VDE plädiert für eine Bagatellgrenze von 800 Watt – eine auf europäischer Ebene definierte Grenze. Auch spricht aus Sicht des Verbandes nichts dagegen, dass Stromzähler bei solchen Mini-Anlagen zeitweise rückwärts laufen. Standpunkt in der Frage der Steckverbindung: Für die Einspeisung bis zu 800 Watt sei eine Schuko-Steckdose akzeptabel.

Schleswig-Holstein füllt Fördertopf

Steckersolargeräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Die Anschaffung wird von etlichen Kommunen gefördert. Auch auf Landesebene gibt es Fördertöpfe. Die Regierung in Schleswig-Holstein etwa stellt jetzt wieder frisches Geld bereit. Den Kauf von Balkonkraftwerke bezuschusst Land mit bis zu 200 Euro. Solaranlagen für Dächer werden mit bis zu 900 Euro gefördert.

Nach Angaben des Betreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden im Jahr 2022 rund 1.100 solcher Mini-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 0,72 MW angemeldet und in Betrieb genommen − dreimal so viele wie 2021. Wie hoch die installierte Leistung tatsächlich ist, ist unklar, da nach wie viele Nutzer die Guerilla-PV, wie sie auch genannt wird, entgegen den Vorschriften nicht anmelden.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzten vergangenes Jahr in einer Marktstudie, dass bis Ende 2021 summa summarum zwischen 140.000 und 190.000 solch kleiner Anlagen an Endkunden verkauft worden sind. Die Gesamtleistung bezifferten die Studienautoren auf 59 bis 66 MW.

Freitag, 31.03.2023, 13:37 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Photovoltaik - Umweltverein unterstützt Petition pro Guerilla-PV
Quelle: Zentrale Solarterrassen & Carportwerk GmbH
Photovoltaik
Umweltverein unterstützt Petition pro Guerilla-PV
Höhere Bagatellgrenze und weniger Bürokratie für Mini-Solaranlagen: Der Verein Deutsche Umwelthilfe stellt sich hinter eine Petition an den Bundestag.
Die Zeichnungsfrist läuft noch bis 27. April, jetzt soll das Anliegen mehr propagiert werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will sich nach eigenen Angaben verstärkt für vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke einsetzen. Als "Erstunterzeichner" unterstützte man entsprechende Petition, die der Freiburger Verein "Balkon Solar" und der Youtuber Andreas Schmitz gestartet haben, teilt die DUH mit.

"Wir fordern die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, Paragraph 20", sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Darin müsse klar geregelt sein, "dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird und nicht aus fadenscheinigen Gründen vom Vermieter oder der Wohneigentumsgemeinschaft untersagt werden kann."

Die Petition zielt unter anderem darauf ab, dass die Bagatellgrenze zur Nutzung von Steckersolargeräten von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöht wird. Zudem soll das Messstellenbetriebsgesetz so angepasst werden, dass in einer Übergangszeit auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind. "Dies wäre ein echter Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher und würde helfen, den schleppenden 'Smart Meter Rollout' nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen", so Andreas Schmitz.

Anmeldung beim Netzbetreiber soll wegfallen
 
Darüber hinaus in der Kritik steht der formale Aufwand für Verbraucher. "Die Regelungen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland sind bislang geradezu grotesk kompliziert", moniert der Freiburger Balkonsolar-Verein. Die Organisation will, dass die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber bei Anlagen bis 800 Watt Nennleistung entfällt. Überdies soll die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über eine Anpassung der Marktstammdatenregisterverordnung vereinfacht werden.

Im Online-Petitionsforum des Deutschen Bundestages sind bisher 4.682 Unterschriften (Stand: 31. März) für das Anliegen verzeichnet. Das Quorum, damit sich das Parlament damit befasst, beträgt 50.000.

Bereits Anfang des Jahres hat sich Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in einem Positionspapier für vereinfachte Regelungen starkgemacht. Auch der VDE plädiert für eine Bagatellgrenze von 800 Watt – eine auf europäischer Ebene definierte Grenze. Auch spricht aus Sicht des Verbandes nichts dagegen, dass Stromzähler bei solchen Mini-Anlagen zeitweise rückwärts laufen. Standpunkt in der Frage der Steckverbindung: Für die Einspeisung bis zu 800 Watt sei eine Schuko-Steckdose akzeptabel.

Schleswig-Holstein füllt Fördertopf

Steckersolargeräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Die Anschaffung wird von etlichen Kommunen gefördert. Auch auf Landesebene gibt es Fördertöpfe. Die Regierung in Schleswig-Holstein etwa stellt jetzt wieder frisches Geld bereit. Den Kauf von Balkonkraftwerke bezuschusst Land mit bis zu 200 Euro. Solaranlagen für Dächer werden mit bis zu 900 Euro gefördert.

Nach Angaben des Betreibers Schleswig-Holstein Netz AG wurden im Jahr 2022 rund 1.100 solcher Mini-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 0,72 MW angemeldet und in Betrieb genommen − dreimal so viele wie 2021. Wie hoch die installierte Leistung tatsächlich ist, ist unklar, da nach wie viele Nutzer die Guerilla-PV, wie sie auch genannt wird, entgegen den Vorschriften nicht anmelden.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzten vergangenes Jahr in einer Marktstudie, dass bis Ende 2021 summa summarum zwischen 140.000 und 190.000 solch kleiner Anlagen an Endkunden verkauft worden sind. Die Gesamtleistung bezifferten die Studienautoren auf 59 bis 66 MW.

Freitag, 31.03.2023, 13:37 Uhr
Manfred Fischer

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