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Energie & Management > Emissionshandel - Schutz vor Standortverlagerungen bleibt lückenhaft
Quelle: Fotolia / Oliver Boehmer
Emissionshandel

Schutz vor Standortverlagerungen bleibt lückenhaft

Der von der EU verhängte Klimazoll (CBAM) bietet nach Ansichts des VIK keinen wirkungsvollen Schutz gegen Produktionsverlagerungen der Industrie.
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism und soll CO2-intensive Importe verteuern, um Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie zu vermeiden. Der EU-Klimazoll CBAM schütze die Industrie trotzdem nicht wirksam vor Produktionsverlagerungen.

Darauf hat der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hingewiesen und Nachbesserungen an der bestehenden, europäischen Gesetzgebung verlangt. „Für eine industriepolitisch verantwortungsvolle Klimapolitik brauchen wir Schutzinstrumente, die tatsächlich wirken, und keine Regelwerke, die auf dem Papier gut aussehen, in der Praxis aber teils gravierende Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen erzeugen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des VIK, Christian Seyfert.

Insbesondere nachgelagerte Wertschöpfungsstufen seien durch den CBAM nur unzureichend geschützt. Außerdem fehle ein wirksamer Exportschutz. Die Zuteilung kostenloser Emissionsrechte im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystem ETS dürfe erst reduziert werden, „wenn der CBAM nachweislich einen wirksamen Schutz vor Carbon Leakage bietet.“

Der Verband spricht sich auch gegen eine Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren aus „solange der Mechanismus kein mit der kostenlosen Zuteilung oder der Strompreiskompensation vergleichbares Schutzniveau erreicht“. Sektorspezifische Unterschiede müssten stärker berücksichtigt werden. Der VIK denkt dabei vor allem an die chemische Industrie, die durch den Emissionshandel besonders belastet ist aber nur schwer durch den Klimazoll geschützt werden kann.

Eine Beschränkung des CBAM auf vorgelagerte Grundstoffe berge wegen der komplizierten Wertschöpfungsketten mit bis zu 50.000 Endprodukten erhebliche Umgehungsrisiken.“Ein CBAM, der Wertschöpfungsketten nicht vollständig erfasst, verlagert Carbon Leakage lediglich innerhalb der Industrie“, sagt Seyfert.

Die Kommission hatte den Klimazoll für das erste Quartal dieses Jahres in der letzten Woche auf 75,36 Euro pro Tonne CO2 festgelegt (wir berichteten). Die Importeure müssen diese Abgabe auf die bei der Produktion von importiertem Stahl, Zement und einigen anderen Grundstoffen sowie Strom anfallende Menge CO2 entrichten. Im Gegenzug erhalten die in der EU ansässigen Hersteller dieser Produkte weniger Gratiszertifikate für ihre Verpflichtungen im Rahmen des ETS. Diese Entscheidung soll allerdings im Rahmen einer ETS-Reform, die die Kommission im Juli vorschlagen soll, überprüft werden.

Donnerstag, 16.04.2026, 11:42 Uhr
Tom Weingärtner
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Schutz vor Standortverlagerungen bleibt lückenhaft
Der von der EU verhängte Klimazoll (CBAM) bietet nach Ansichts des VIK keinen wirkungsvollen Schutz gegen Produktionsverlagerungen der Industrie.
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism und soll CO2-intensive Importe verteuern, um Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie zu vermeiden. Der EU-Klimazoll CBAM schütze die Industrie trotzdem nicht wirksam vor Produktionsverlagerungen.

Darauf hat der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) hingewiesen und Nachbesserungen an der bestehenden, europäischen Gesetzgebung verlangt. „Für eine industriepolitisch verantwortungsvolle Klimapolitik brauchen wir Schutzinstrumente, die tatsächlich wirken, und keine Regelwerke, die auf dem Papier gut aussehen, in der Praxis aber teils gravierende Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen erzeugen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des VIK, Christian Seyfert.

Insbesondere nachgelagerte Wertschöpfungsstufen seien durch den CBAM nur unzureichend geschützt. Außerdem fehle ein wirksamer Exportschutz. Die Zuteilung kostenloser Emissionsrechte im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystem ETS dürfe erst reduziert werden, „wenn der CBAM nachweislich einen wirksamen Schutz vor Carbon Leakage bietet.“

Der Verband spricht sich auch gegen eine Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren aus „solange der Mechanismus kein mit der kostenlosen Zuteilung oder der Strompreiskompensation vergleichbares Schutzniveau erreicht“. Sektorspezifische Unterschiede müssten stärker berücksichtigt werden. Der VIK denkt dabei vor allem an die chemische Industrie, die durch den Emissionshandel besonders belastet ist aber nur schwer durch den Klimazoll geschützt werden kann.

Eine Beschränkung des CBAM auf vorgelagerte Grundstoffe berge wegen der komplizierten Wertschöpfungsketten mit bis zu 50.000 Endprodukten erhebliche Umgehungsrisiken.“Ein CBAM, der Wertschöpfungsketten nicht vollständig erfasst, verlagert Carbon Leakage lediglich innerhalb der Industrie“, sagt Seyfert.

Die Kommission hatte den Klimazoll für das erste Quartal dieses Jahres in der letzten Woche auf 75,36 Euro pro Tonne CO2 festgelegt (wir berichteten). Die Importeure müssen diese Abgabe auf die bei der Produktion von importiertem Stahl, Zement und einigen anderen Grundstoffen sowie Strom anfallende Menge CO2 entrichten. Im Gegenzug erhalten die in der EU ansässigen Hersteller dieser Produkte weniger Gratiszertifikate für ihre Verpflichtungen im Rahmen des ETS. Diese Entscheidung soll allerdings im Rahmen einer ETS-Reform, die die Kommission im Juli vorschlagen soll, überprüft werden.

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Tom Weingärtner

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