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Mit 1. Januar 2027 werden auch für Haushalte verstärkt leistungsbezogene Tarife eingeführt. Die Netzbetreiber empfehlen, sich schon jetzt mit der Thematik vertraut zu machen.
Voraussichtlich mit 1. Januar 2027 wird in Österreich auch für Haushalts- und sonstige Kleinkunden ein stärker auf die benötigte Anschlussleistung bezogener Netztarif eingeführt. Zwar hat die Regulierungsbehörde E-Control ihre beiden diesbezüglichen Verordnungen noch nicht erlassen. Der Entwurf der „Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung“ wird zurzeit mit der E-Wirtschaft diskutiert. Ergehen soll die Verordnung zur Jahresmitte. Die „Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung“ zur Festlegung der Höhe der Netzentgelte wiederum ist für Spätherbst angekündigt.
Nach Ansicht der Verteilnetzbetreiber sind die betroffenen Kunden aber gut beraten, sich mit der Thematik schon jetzt vertraut zu machen, betonte der Geschäftsführer der Netz Niederösterreich, Werner Hengst, bei einem Hintergrundgespräch der Initiative „Forum Versorgungssicherheit“ am 17. April.
Ihm zufolge gilt dies zumindest für jene „aktiven“ (Haushalts-)Kunden, die über eine Wärmepumpe, ein E-Fahrzeug sowie ähnliche Gerätschaften verfügen und daher höhere Leistungen benötigen als durchschnittliche Haushalte. „Wer nämlich darauf achtet, nicht alle seine Geräte gleichzeitig zu betreiben und Leistungsspitzen vermeidet, soll dafür finanziell belohnt werden“, erläuterte Hengst.
Gegenteiliges Verhalten werde dagegen ins Geld gehen, weil die Netzbetreiber ihre Infrastrukturen auf die benötigte Höchstleistung auslegen und die Netze entsprechend ertüchtigen müssten: „Und das verursacht uns eben Kosten.“ So gesehen, sei die neue Tarifstruktur „fairer“ als die bisherige.
App für den Durchblick
Für den Großteil der rund vier Millionen Haushalte werde sich indessen wenig ändern, stellte Hengst klar. Die E-Control plane, einen „Durchschnittskunden“ zu definieren, der eine Leistung von weniger als 10 kW benötigt. Verhalte sich dieser wie gewohnt, „werden seine Netzkosten insgesamt in etwa gleich bleiben wie jetzt“. Sinnvoll sei aber auch für Kunden mit „durchschnittlichem“ oder unterdurchschnittlichem Leistungsbedarf, „nicht die Waschmaschine, den Herd und den Geschirrspüler gleichzeitig einzuschalten“, erläuterte Hengst.
Um den Kunden das „netzdienliche“ Verhalten zu erleichtern, arbeiten die Netz Niederösterreich und die Wiener Netze an einer App, die Informationen über den aktuellen Stromverbrauch sowie die benötigte Leistung bietet. Überlegt wird laut Hengst, die App mit einer Funktion auszustatten, die Alarm schlägt, wenn ein Kunde Gefahr läuft, seine vertraglich vereinbarte Höchstleistung zu überschreiten.
Großen Wert legte Hengst auf die Feststellung, „dass die neuen Netztarife für uns einnahmenneutral sind. Wir bekommen dadurch kein zusätzliches Geld. Durchaus sinnvoll ist laut Hengst übrigens, die Leistungspreise in den neun Bundesländern unterschiedlich hoch festzulegen: „Die Netzstrukturen sind ja unterschiedlich.“ Ballungsgebieten wie die Bundeshauptstadt Wien stehen dünn besiedelte ländliche Regionen im alpinen Raum gegenüber.
Leistungsanteil 40 Prozent
Laut dem Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung wird der Leistungsanteil an den neuen Netztarifen 40 Prozent betragen und der Arbeitsanteil folglich 60 Prozent ausmachen. Ferner möchte die E-Control eine „abrechnungsrelevante Mindestbemessungsgrundlage bei der Leistung“ einführen. Sie wird dem Entwurf zufolge „mit 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistung festgesetzt“. Beträgt diese Leistung also 10 kW, so wäre die Mindestbemessungsgrundlage mit 2 kW zu beziffern.
Die Basis für die neue Tarifierung sind die Leistungswerte, die mit den digitalen Stromzählern (Smart Metern) gemessen werden. Ihre Ausrollung ist in Österreich weitgehend abgeschlossen. Mit Ende 2024 mussten mindestens 95 Prozent aller Zählpunkte mit Smart Metern versehen sein. Bei der Netz Niederösterreich verfügen laut Hengst nur mehr 64 Kunden nicht über einen digitalen Zähler. Zum Vergleich: Nach Angaben der E-Control installierte das Unternehmen insgesamt 945.234 Smart Meter.
Kein Problem ist das „Opt-out“-Recht, dem zufolge die Kunden verlangen können, dass ihre Verbrauchsdaten nur einmal jährlich (fern-)ausgelesen werden, teilte Hengst auf Anfrage der Redaktion mit. Grob gesprochen, werden laut dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz die Leistungsdaten in den Smart Metern jedenfalls gespeichert und die monatlichen Viertelstunden-Höchstwerte den Netzbetreibern übermittelt.
Freitag, 17.04.2026, 12:39 Uhr
Klaus Fischer
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