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Der Verfassungsgerichtshof kippte eine Verordnung der Stadt St. Pölten, die Gegenteiliges festlegt und die Genehmigung solcher Anlagen durch einen Gestaltungsbeirat verlangt.
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sich die betreffenden Dächer in Zonen zum Schutz des Ortsbilds von Kommunen befinden. Das stellt der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 3. März fest.Gegenstand des Urteils war ein Antrag des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich auf Pr
Donnerstag, 9.04.2026, 15:28 Uhr
Klaus Fischer
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