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Der Bundestag setzt eine EU-Richtlinie für die Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen um.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundestages hat eine neue Verordnung für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen beschlossen, teilte der Informationsdienst des Bundestages mit. Laut Verordnung handelt es sich dabei um Anlagen von bis zu 50 MW. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtli
Mittwoch, 17.10.2018, 14:37 Uhr
Stefan Sagmeister
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