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Energie & Management > Recht - DUH will Gasbohrpläne im Heidekreis stoppen
Quelle: Fotolia / vege
Recht

DUH will Gasbohrpläne im Heidekreis stoppen

Die Deutsche Umwelthilfe und ein Aktionsbündnis gehen gegen die geplante Ausweitung der Gasförderung im Heidekreis in Niedersachsen vor. Sie kritisieren fehlende Umweltprüfungen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das „Aktionsbündnis gegen Gasbohren Bad Fallingbostel“ haben Widerspruch gegen die geplante Ausweitung der Gasförderung im niedersächsischen Heidekreis eingelegt. Der Widerspruch richtet sich gegen den Hauptbetriebsplan des kanadischen Konzerns Vermilion, den das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugelassen hat, wie die DUH mitteilt.

Vermiion plant nach Angaben der Umweltschützer eine Ausweitung der Gasbohrungen im „Bewilligungsfeld“ Wisselshorst. Das Bewilligungsfeld Wisselshorst misst laut LBEG rund 2,5 Quadratkilometer und erstreckt sich auf einer quadratischen Fläche südöstlich des Walsroder Ortsteils Kroge, rund drei Kilometer nördlich von Bad Fallingbostel im Landkreis Heidekreis. Das geologische Landesamt hatte der in Hannover ansässigen Deutschland-Tochter der Kanadier dieses Bewilligungsfeld zugeteilt. Die DUH vermutet, dass Vermilion die gesetzliche Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen könnte.

Vermilion plant auf dem Areal zwei „Teilfeldsuchbohrungen“, sie tragen die Kürzel Z2 und Z3. Das LBEG hatte im Juli dieses Jahres nach einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung beschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben nicht erforderlich sei.

Schwellenwert von 500.000 Kubikmetern pro Tag

Hintergrund: Vermilion will den Antragsunterlagen zufolge die im Falle einer erfolgreichen Erkundung das Gesamtfördervolumen der Wisselshorst-Bohrungen auf maximal 500.000 Kubikmeter Gas pro Tag begrenzen. Die 500.000 Kubikmeter markieren einen Schwellenwert, ab dem ein anderes Genehmigungsregime mit UVP greift.

Z2 und Z3 schließen Z1 und Z1a an. Z1 wurde im Jahr 1997 in mehr als 4,5 Kilometern Tiefe in die Sandsteine des Rotliegenden – ein 260 bis 300 Millionen Jahre alter Trägerhorizont für Erdgas in Deutschland – gebohrt. Das Vorkommen erwies sich aber als zu gering. Die Folgebohrung Z1a, die den Untergrund etwa 1,5 Kilometer südöstlich der alten Bohrung erreichte, war erfolgreich. 

Es sei zu vermuten, „dass Vermilion die gesetzliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung dadurch umgehen will, dass zunächst eine Förderung von maximal 500.000 Kubikmetern pro Tag beantragt wurde, obwohl die tatsächlichen Förderpläne diesen Umfang schnell übersteigen könnten“, schreibt die DUH.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Nachhinein

Vom Tisch ist die UVP nicht, sie wäre gegebenenfalls nachträglich zu erbringen. Im September dieses Jahres hat das LBEG beim Gasprojekt Weißenmoor die Erhöhung der Förderung an die UVP geknüpft. Dort fördert Harbour Energy aus drei Bohrungen zusammen konstant mit gedrosselten 500.000 Kubikmetern pro Tag. Das Unternehmen will die Gasförderung erhöhen und hat den Rahmenbetriebsplan gemäß Bundesberggesetz beim LBEG eingereicht. „Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist gemäß § 52 Absatz 2a BBergG Bestandteil der Prüfung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes, der vom Antragsteller aufzustellen ist und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe des § 57a BBergG durchgeführt wird“, führt die Fachbehörde aus.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kritisiert die geplante Gasförderung auch mit Blick auf die niedersächsischen Klimaziele. „Neue Gasbohrungen sind klimapolitisch aus der Zeit gefallen und setzen Mensch und Umwelt unnötigen Risiken aus.“ Müller-Kraenner verweist zudem darauf, dass Niedersachsen gesetzlich verpflichtet sei, bis 2040 klimaneutral zu werden. Gasbohrungen mit einer üblichen Förderdauer von 20 bis 30 Jahren stünden im Widerspruch zu diesem Ziel. (mf)
 

Mittwoch, 7.10.2026, 13:57 Uhr
Manfred Fischer
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DUH will Gasbohrpläne im Heidekreis stoppen
Die Deutsche Umwelthilfe und ein Aktionsbündnis gehen gegen die geplante Ausweitung der Gasförderung im Heidekreis in Niedersachsen vor. Sie kritisieren fehlende Umweltprüfungen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das „Aktionsbündnis gegen Gasbohren Bad Fallingbostel“ haben Widerspruch gegen die geplante Ausweitung der Gasförderung im niedersächsischen Heidekreis eingelegt. Der Widerspruch richtet sich gegen den Hauptbetriebsplan des kanadischen Konzerns Vermilion, den das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugelassen hat, wie die DUH mitteilt.

Vermiion plant nach Angaben der Umweltschützer eine Ausweitung der Gasbohrungen im „Bewilligungsfeld“ Wisselshorst. Das Bewilligungsfeld Wisselshorst misst laut LBEG rund 2,5 Quadratkilometer und erstreckt sich auf einer quadratischen Fläche südöstlich des Walsroder Ortsteils Kroge, rund drei Kilometer nördlich von Bad Fallingbostel im Landkreis Heidekreis. Das geologische Landesamt hatte der in Hannover ansässigen Deutschland-Tochter der Kanadier dieses Bewilligungsfeld zugeteilt. Die DUH vermutet, dass Vermilion die gesetzliche Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen könnte.

Vermilion plant auf dem Areal zwei „Teilfeldsuchbohrungen“, sie tragen die Kürzel Z2 und Z3. Das LBEG hatte im Juli dieses Jahres nach einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung beschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben nicht erforderlich sei.

Schwellenwert von 500.000 Kubikmetern pro Tag

Hintergrund: Vermilion will den Antragsunterlagen zufolge die im Falle einer erfolgreichen Erkundung das Gesamtfördervolumen der Wisselshorst-Bohrungen auf maximal 500.000 Kubikmeter Gas pro Tag begrenzen. Die 500.000 Kubikmeter markieren einen Schwellenwert, ab dem ein anderes Genehmigungsregime mit UVP greift.

Z2 und Z3 schließen Z1 und Z1a an. Z1 wurde im Jahr 1997 in mehr als 4,5 Kilometern Tiefe in die Sandsteine des Rotliegenden – ein 260 bis 300 Millionen Jahre alter Trägerhorizont für Erdgas in Deutschland – gebohrt. Das Vorkommen erwies sich aber als zu gering. Die Folgebohrung Z1a, die den Untergrund etwa 1,5 Kilometer südöstlich der alten Bohrung erreichte, war erfolgreich. 

Es sei zu vermuten, „dass Vermilion die gesetzliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung dadurch umgehen will, dass zunächst eine Förderung von maximal 500.000 Kubikmetern pro Tag beantragt wurde, obwohl die tatsächlichen Förderpläne diesen Umfang schnell übersteigen könnten“, schreibt die DUH.

Umweltverträglichkeitsprüfung im Nachhinein

Vom Tisch ist die UVP nicht, sie wäre gegebenenfalls nachträglich zu erbringen. Im September dieses Jahres hat das LBEG beim Gasprojekt Weißenmoor die Erhöhung der Förderung an die UVP geknüpft. Dort fördert Harbour Energy aus drei Bohrungen zusammen konstant mit gedrosselten 500.000 Kubikmetern pro Tag. Das Unternehmen will die Gasförderung erhöhen und hat den Rahmenbetriebsplan gemäß Bundesberggesetz beim LBEG eingereicht. „Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist gemäß § 52 Absatz 2a BBergG Bestandteil der Prüfung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes, der vom Antragsteller aufzustellen ist und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe des § 57a BBergG durchgeführt wird“, führt die Fachbehörde aus.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kritisiert die geplante Gasförderung auch mit Blick auf die niedersächsischen Klimaziele. „Neue Gasbohrungen sind klimapolitisch aus der Zeit gefallen und setzen Mensch und Umwelt unnötigen Risiken aus.“ Müller-Kraenner verweist zudem darauf, dass Niedersachsen gesetzlich verpflichtet sei, bis 2040 klimaneutral zu werden. Gasbohrungen mit einer üblichen Förderdauer von 20 bis 30 Jahren stünden im Widerspruch zu diesem Ziel. (mf)
 

Mittwoch, 7.10.2026, 13:57 Uhr
Manfred Fischer

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