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Energie & Management > Recht - Discounter unterliegt vor BGH im Streit um Pressemitteilung
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Discounter unterliegt vor BGH im Streit um Pressemitteilung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die „Gas.de“ Versorgungsgesellschaft in einer Pressemitteilung namentlich nennen durfte.
Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn darf auch künftig Unternehmen namentlich in ihren Mitteilungen nennen, wenn sie öffentlich über behördliche Entscheidungen informiert. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 17. Juni in Karlsruhe entschieden. Die Richterinnen und Richter wiesen damit die Beschwerde der „Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH“ zurück.Das Unter

Mittwoch, 18.06.2025, 12:04 Uhr
Susanne Harmsen
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die „Gas.de“ Versorgungsgesellschaft in einer Pressemitteilung namentlich nennen durfte.
Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn darf auch künftig Unternehmen namentlich in ihren Mitteilungen nennen, wenn sie öffentlich über behördliche Entscheidungen informiert. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 17. Juni in Karlsruhe entschieden. Die Richterinnen und Richter wiesen damit die Beschwerde der „Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH“ zurück.Das Unter

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