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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Auflagen der Bundesnetzagentur gegen eine Energielieferantin bestätigt. Sie soll Verbraucher vor einem unzuverlässigen Versorger schützen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die von der Bundesnetzagentur verfügte Teiluntersagung der Tätigkeit einer Energielieferantin bestätigt. Nach Angaben des Gerichts wies der 5. Kartellsenat am 23. Juli die Beschwerde des Unternehmens gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur zurück. Das Gericht hält die Geschäftsleitung des Unternehmens
Freitag, 24.07.2026, 11:47 Uhr
Susanne Harmsen
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