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Energie & Management > Politik - Debatte um Starttermin des GEG
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Debatte um Starttermin des GEG

Die Wärmepumpen-Branche fordert, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Sonst sei der Starttermin 2024 nicht zu halten.
Die Rufe nach einem späteren Starttermin für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) waren in den vergangenen Wochen lauter geworden. So fordert etwa der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass die Bundesregierung das Gesetz erst 2025 in Kraft treten lässt. Von der Opposition gibt es ebenfalls Kritik.

Gegen einen späteren Start sprechen sich hingegen nun vier andere Verbände aus und fordern eine rasche Klärung. In einem Brief fordern sie den Bundestag dazu auf, dem das GEG zugeleitet worden ist, "schnellstmöglich Planungssicherheit" zu schaffen.

In einem gemeinsamen Brief vom 17. Mai rufen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sowie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) den Bundestag dazu auf, die GEG-Novelle bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen. Die schnelle Umsetzung der lang angekündigten GEG-Novelle ist laut dem Verbändebrief nicht nur aus klima-, sondern auch aus industriepolitischen Gründen dringlich.

"In der Wärmepumpenbranche wurden im Eiltempo Investitionen im Umfang von europaweit über fünf Milliarden Euro angeschoben. Die Hersteller weiten ihre Produktionskapazitäten gerade massiv aus und sind darauf eingestellt, ab dem 1.  Januar 2024 die mit der Einführung des 65-Prozent-Gebots verbundene hohe Nachfrage nach Wärmepumpen zu decken", teilte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel dazu mit. "Jetzt ist die Politik am Zug. Sie muss ihren Worten auch Taten folgen lassen!"

In einer separaten Mitteilung äußerte sich Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in eine ähnliche Richtung: "Das gemeinsame Ziel aller am Transformationsprozess Beteiligten muss es sein, in einem nächsten Schritt das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag sozialverträglich zum Nutzen der Bevölkerung und ökologisch verantwortungsvoll zu verabschieden."

Für andere Gangart: VKU, Linke, Söder und Schwesig

Der VKU dagegen hält den Start für verfrüht. Nach Ansicht des Verbandes sollte die zweite Jahreshälfte genutzt werden, um das "Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz aufeinander abzustimmen und gleichzeitig einen entsprechenden Förderrahmen aufzuspannen", hatte der Verband am 12. Mai mitgeteilt. Der VKU plädiert daher für den Starttermin 1. Januar 2025 − wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Ostbeauftragte der Linkspartei, Sören Pellmann, fordert gar eine Verschiebung des Heizungsgesetzes auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2025. Der Leipziger Bundestagsabgeordnete begründete dies damit, dass die Debatte die rechte AfD stärke. Komme das Gesetz wie geplant, "wird die AfD voraussichtlich stärkste Partei bei den Landtagswahlen im Osten 2024", sagte Pellmann am 17. Mai der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Das wäre fatal, das muss der Kanzler verhindern."

Zuvor hatte bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einen kompletten Neustart des Gesetzes gefordert: "Dieses Gesetz wird keinen Erfolg finden, sondern im Gegenteil zu riesigen Spannungen führen." Auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte, dass der Klimaschutz "praktisch lösbar, machbar und finanziell auch realisierbar sein" müsse.

Die Bundesregierung will mit dem neuen GEG den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant, Eigentümer von 2024 an zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen zu verpflichten. Die Länder kritisieren wesentliche Punkte am geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Bundesrat hat den Entwurf daher am 12. Mai mit umfangreichen Änderungswünschen an den Bundestag überwiesen. Die Gesetzesänderungen sollen nach derzeitigem Stand, noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
 
Die Stellungnahme des Bundesrats
Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken
Quelle: Bundesrat

Die Bundesregierung verfasst derzeit eine Gegenäußerung zur umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Mittwoch, 17.05.2023, 13:07 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Politik - Debatte um Starttermin des GEG
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Debatte um Starttermin des GEG
Die Wärmepumpen-Branche fordert, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Sonst sei der Starttermin 2024 nicht zu halten.
Die Rufe nach einem späteren Starttermin für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) waren in den vergangenen Wochen lauter geworden. So fordert etwa der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass die Bundesregierung das Gesetz erst 2025 in Kraft treten lässt. Von der Opposition gibt es ebenfalls Kritik.

Gegen einen späteren Start sprechen sich hingegen nun vier andere Verbände aus und fordern eine rasche Klärung. In einem Brief fordern sie den Bundestag dazu auf, dem das GEG zugeleitet worden ist, "schnellstmöglich Planungssicherheit" zu schaffen.

In einem gemeinsamen Brief vom 17. Mai rufen der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sowie der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) den Bundestag dazu auf, die GEG-Novelle bis zur parlamentarischen Sommerpause zum Abschluss zu bringen. Die schnelle Umsetzung der lang angekündigten GEG-Novelle ist laut dem Verbändebrief nicht nur aus klima-, sondern auch aus industriepolitischen Gründen dringlich.

"In der Wärmepumpenbranche wurden im Eiltempo Investitionen im Umfang von europaweit über fünf Milliarden Euro angeschoben. Die Hersteller weiten ihre Produktionskapazitäten gerade massiv aus und sind darauf eingestellt, ab dem 1.  Januar 2024 die mit der Einführung des 65-Prozent-Gebots verbundene hohe Nachfrage nach Wärmepumpen zu decken", teilte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel dazu mit. "Jetzt ist die Politik am Zug. Sie muss ihren Worten auch Taten folgen lassen!"

In einer separaten Mitteilung äußerte sich Jörg Höhler, Präsident des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in eine ähnliche Richtung: "Das gemeinsame Ziel aller am Transformationsprozess Beteiligten muss es sein, in einem nächsten Schritt das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag sozialverträglich zum Nutzen der Bevölkerung und ökologisch verantwortungsvoll zu verabschieden."

Für andere Gangart: VKU, Linke, Söder und Schwesig

Der VKU dagegen hält den Start für verfrüht. Nach Ansicht des Verbandes sollte die zweite Jahreshälfte genutzt werden, um das "Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz aufeinander abzustimmen und gleichzeitig einen entsprechenden Förderrahmen aufzuspannen", hatte der Verband am 12. Mai mitgeteilt. Der VKU plädiert daher für den Starttermin 1. Januar 2025 − wie ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Ostbeauftragte der Linkspartei, Sören Pellmann, fordert gar eine Verschiebung des Heizungsgesetzes auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2025. Der Leipziger Bundestagsabgeordnete begründete dies damit, dass die Debatte die rechte AfD stärke. Komme das Gesetz wie geplant, "wird die AfD voraussichtlich stärkste Partei bei den Landtagswahlen im Osten 2024", sagte Pellmann am 17. Mai der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Das wäre fatal, das muss der Kanzler verhindern."

Zuvor hatte bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) einen kompletten Neustart des Gesetzes gefordert: "Dieses Gesetz wird keinen Erfolg finden, sondern im Gegenteil zu riesigen Spannungen führen." Auch die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte, dass der Klimaschutz "praktisch lösbar, machbar und finanziell auch realisierbar sein" müsse.

Die Bundesregierung will mit dem neuen GEG den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant, Eigentümer von 2024 an zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen zu verpflichten. Die Länder kritisieren wesentliche Punkte am geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der Bundesrat hat den Entwurf daher am 12. Mai mit umfangreichen Änderungswünschen an den Bundestag überwiesen. Die Gesetzesänderungen sollen nach derzeitigem Stand, noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
 
Die Stellungnahme des Bundesrats
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Quelle: Bundesrat

Die Bundesregierung verfasst derzeit eine Gegenäußerung zur umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Mittwoch, 17.05.2023, 13:07 Uhr
Heidi Roider

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