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Energie & Management > Wärmenetz - Anschlusspflicht für Haushalte ans Wärmenetz erwägenswert
Quelle: Fotolia / fefufoto
Wärmenetz

Anschlusspflicht für Haushalte ans Wärmenetz erwägenswert

Aus Sicht der Stadtwerke kommt eine Anschlusspflicht für Hausbesitzer ans Wärmenetz infrage. 
(dpa) − Es sei "nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wärmenetze hätten gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen den Vorteil, dass bei der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen "alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich" profitierten und Hausbesitzer ihre Heizungssorgen los seien.

Die Ampel-Koalition plant neben einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes - des sogenannten Heizungsgesetzes - auch eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.

"Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern", sagte Liebing. Er rate allen Haushalten, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen: "Bitte Füße stillhalten und mit der Entscheidung warten!» Wer es eilig habe, könne den kommunalen Versorger fragen, ob Fernwärme eine Option werden könnte oder nicht. 

Der VKU erwarte, dass künftig in Deutschland zu 40 bis 45 Prozent mit Fernwärme geheizt werde, zu 40 Prozent mit Wärmepumpen und allenfalls 15, höchstens 20 Prozent mit Wasserstoff, sagte Liebing der NOZ. "Wir sind uns sicher, dass alle existierenden Fernwärmenetze bis 2045 − vielerorts schon deutlich früher − klimaneutral werden können."

Freitag, 9.06.2023, 12:17 Uhr
dpa
Energie & Management > Wärmenetz - Anschlusspflicht für Haushalte ans Wärmenetz erwägenswert
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Anschlusspflicht für Haushalte ans Wärmenetz erwägenswert
Aus Sicht der Stadtwerke kommt eine Anschlusspflicht für Hausbesitzer ans Wärmenetz infrage. 
(dpa) − Es sei "nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wärmenetze hätten gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen den Vorteil, dass bei der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen "alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich" profitierten und Hausbesitzer ihre Heizungssorgen los seien.

Die Ampel-Koalition plant neben einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes - des sogenannten Heizungsgesetzes - auch eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.

"Dort, wo die kommunale Planung Wärmenetze vorsieht, darf der Staat nicht gleichzeitig den Einbau von Wärmepumpen fördern", sagte Liebing. Er rate allen Haushalten, die eine Umstellung ihrer Heizung erwägen: "Bitte Füße stillhalten und mit der Entscheidung warten!» Wer es eilig habe, könne den kommunalen Versorger fragen, ob Fernwärme eine Option werden könnte oder nicht. 

Der VKU erwarte, dass künftig in Deutschland zu 40 bis 45 Prozent mit Fernwärme geheizt werde, zu 40 Prozent mit Wärmepumpen und allenfalls 15, höchstens 20 Prozent mit Wasserstoff, sagte Liebing der NOZ. "Wir sind uns sicher, dass alle existierenden Fernwärmenetze bis 2045 − vielerorts schon deutlich früher − klimaneutral werden können."

Freitag, 9.06.2023, 12:17 Uhr
dpa

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