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Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sehen im zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 Investitionen von bis zu 392 Milliarden Euro vor.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 (2025) veröffentlicht. Er wurde am 16.
März an die Bundesnetzagentur übergeben. Der Entwurf aktualisiert die bisherige Planung für den Ausbau des Höchstspannungsnetzes und berücksichtigt erstmals auch den Szenariopfad C für die Zieljahre 2037 und 2045.
Der Netzentwicklungsplan gilt als zentrales Instrument für die Planung des Ausbaus der Stromübertragungsnetze in Deutschland. Die vier Übertragungsnetzbetreiber erstellen ihn im Zwei-Jahres-Rhythmus auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Planung dient als Grundlage für den späteren Bundesbedarfsplan, mit dem der Gesetzgeber den energiewirtschaftlichen Bedarf neuer Leitungen feststellt.
Öffentliche Konsultation eingearbeitetNach Angaben der Netzbetreiber basiert der zweite Entwurf auf den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf sowie auf aktualisierten energiewirtschaftlichen Annahmen. Insgesamt gingen in der Konsultationsphase 990
Einsendungen ein, die laut den Netzbetreibern 232
inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen zugeordnet wurden.
Die Beiträge thematisierten unter anderem die Bandbreite möglicher Entwicklungspfade für das Energiesystem, die erwartete Entwicklung des Stromverbrauchs sowie die Rolle von Batteriespeichern, Elektrolyseuren und flexiblen Lasten. Auch der Offshore-Netzausbau, die Ausführung von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) als Freileitung oder Erdkabel sowie die Koordination zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern wurden laut den Betreibern vielfach angesprochen.
Neues Szenario CDie Hinweise seien systematisch ausgewertet und – soweit möglich – in den neuen Entwurf aufgenommen worden. Neu in der Planung ist das Szenario C, das von einem im Vergleich zu den Szenarien A und B höheren Stromverbrauch und einem stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien ausgeht. Dieses Szenario erweitert laut den Netzbetreibern das Bild möglicher Entwicklungen des Stromsystems bis 2037 und 2045.
Im Szenario C für das Jahr 2045 werden zudem zwei zusätzliche HGÜ-Verbindungen untersucht. Dabei handelt es sich um die West-Ost-Verbindung DC43 sowie um die Nord-Süd-Leitung DC44. Beide könnten Engpässe im Stromnetz deutlich reduzieren, weisen nach den Berechnungen der Netzbetreiber jedoch ein negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Sie würden demnach nur dann wirtschaftlich werden, wenn der Schwerpunkt stärker auf der Vermeidung von Netzengpässen und weniger auf der volkswirtschaftlichen Effizienz läge.
Grundsätzlich gehen die Übertragungsnetzbetreiber davon aus, dass sich die tatsächliche Entwicklung eher im Bereich der Szenarien A und B bewegen wird. Diese Szenarien bildeten nach Einschätzung der Unternehmen weiterhin eine belastbare Grundlage für die Planung des Netzausbaus.
HGÜ-Projekte bleibenMehrere bereits im ersten Entwurf enthaltene HGÜ-Projekte gelten weiterhin als robust. Dazu zählen insbesondere die Verbindung DC42 sowie die Erweiterung DC42plus, die in fast allen Szenarien Bestandteil des zukünftigen Netzes bleiben. Dagegen gehören die Leitungen DC40, DC40plus und DC41 laut dem neuen Entwurf nicht mehr zu einem volkswirtschaftlich effizienten Netz für eine klimaneutrale Stromversorgung.
Beim Wechselstromnetz (AC-Netz) sieht der zweite Entwurf einen leicht höheren Ausbaubedarf als die erste Version vor. Die Netzbetreiber führen dies auf eine Anpassung der maximal zulässigen Grenzströme im 380-kV-Netz zurück.
Die Investitionskosten für den Netzausbau bis zum Jahr 2045 beziffern die Unternehmen je nach Szenario auf rund 365
Milliarden bis 392
Milliarden Euro. Einsparpotenziale sehen die Netzbetreiber unter anderem bei der Anzahl der Offshore-Netzanbindungen sowie bei der Umsetzung von HGÜ-Leitungen als Freileitung statt als Erdkabel.
Bundesnetzagentur prüft den PlanMit der Veröffentlichung des zweiten Entwurfs übernimmt nun die Bundesnetzagentur den weiteren Prozess. Die Regulierungsbehörde will beide Entwürfe prüfen und ihre vorläufigen Ergebnisse erneut zur Konsultation stellen. Anschließend bestätigt sie den Netzentwicklungsplan, der als Grundlage für den gesetzlichen Bundesbedarfsplan dient.
Eine zusätzliche Veröffentlichung planen die Netzbetreiber für April. Dann wollen sie die Ergebnisse eines ergänzenden Szenarios A 2037+ vorstellen, das von 14
GW zusätzlicher Onshore-Windenergie gegenüber dem bisherigen Trendszenario ausgeht. Gleichzeitig soll der ermittelte Bedarf an
Blindleistungskompensationsanlagen für das Trendszenario 2032 veröffentlicht werden, das auch als Grundlage für den Systemstabilitätsbericht 2027 dient.
Die
Dokumente zum Netzentwicklungsplan stehen zum Download bereit unter:
Montag, 16.03.2026, 12:53 Uhr
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