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Energie & Management > Effizienz - Nachhaltiges Ökodesign
Quelle: Pixabay / Rubén González
Effizienz

Nachhaltiges Ökodesign

Elektrogeräte sollen in Zukunft langlebiger, energieeffizienter und leichter zu reparieren sein. Darauf haben sich der Ministerrat und das Europäische Parlament verständigt.
 
Die Verhandlungsführer der beiden gesetzgebenden Körperschaften der EU verständigten sich in der Nacht zum 5. Dezember auf einen gemeinsamen Text für die „Ökodesign-Richtlinie“. Sie legt das Verfahren fest, nach dem Anforderungen im Hinblick auf die Energie- und Ressourceneffizienz für bestimmte Produktgruppen wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Ladegeräte festgelegt werden können, die in der EU auf den Markt kommen. Gegenstand der Richtlinie sind auch Eigenschaften wie die Reparierbarkeit, die Lebensdauer, die Wiederverwertbarkeit oder der Unterhalt.

Die Kommission wird durch die neue Richtlinie in die Lage versetzt, neue Anforderungen an solche Produkte nach dem Stand der technischen Entwicklung vorzuschlagen. Sie kann auch vorschlagen, unverkaufte Produkte, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen, zu vernichten. Die Kommission erhält außerdem zusätzliche Kompetenzen, um die Anforderungen der Richtlinie auch im Online-Handel durchzusetzen. Und sie kann Anforderungen zur Nachhaltigkeit auch für öffentliche Aufträge festlegen.

Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie versuche die EU sicherzustellen, dass die Herstellung eines Produktes von der Konzeption bis zur Entsorgung nachhaltig sei, sagte der spanische Verhandlungsführer des Rates, Hereu i Boher in Brüssel. Die Richtlinie soll auch für mehr Transparenz im Umgang mit den Produkten sorgen und der Zerstörung unverkaufter Ware entgegenwirken. Die Kommission kann die Zerstörung bestimmter Produkte verbieten, auch wenn sie unverkäuflich sind.

Einführung eines „Digitalen Produkt-Passes“

Um den Handel zu erleichtern, wird ein „Digitaler Produkt-Pass“ eingeführt, der Informationen über die Nachhaltigkeit des Gerätes enthält. Damit soll es den Verbrauchern und den Unternehmen leichter gemacht werden, sich für umweltfreundliche Geräte zu entscheiden. Die Behörden sollen mithilfe des Produkt-Passes besser kontrollieren können, ob die Vorgaben der Richtlinie eingehalten werden.

Die neuen Vorschriften müssen noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Für besonders kleine Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren.

Dienstag, 5.12.2023, 11:47 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Effizienz - Nachhaltiges Ökodesign
Quelle: Pixabay / Rubén González
Effizienz
Nachhaltiges Ökodesign
Elektrogeräte sollen in Zukunft langlebiger, energieeffizienter und leichter zu reparieren sein. Darauf haben sich der Ministerrat und das Europäische Parlament verständigt.
 
Die Verhandlungsführer der beiden gesetzgebenden Körperschaften der EU verständigten sich in der Nacht zum 5. Dezember auf einen gemeinsamen Text für die „Ökodesign-Richtlinie“. Sie legt das Verfahren fest, nach dem Anforderungen im Hinblick auf die Energie- und Ressourceneffizienz für bestimmte Produktgruppen wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Ladegeräte festgelegt werden können, die in der EU auf den Markt kommen. Gegenstand der Richtlinie sind auch Eigenschaften wie die Reparierbarkeit, die Lebensdauer, die Wiederverwertbarkeit oder der Unterhalt.

Die Kommission wird durch die neue Richtlinie in die Lage versetzt, neue Anforderungen an solche Produkte nach dem Stand der technischen Entwicklung vorzuschlagen. Sie kann auch vorschlagen, unverkaufte Produkte, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen, zu vernichten. Die Kommission erhält außerdem zusätzliche Kompetenzen, um die Anforderungen der Richtlinie auch im Online-Handel durchzusetzen. Und sie kann Anforderungen zur Nachhaltigkeit auch für öffentliche Aufträge festlegen.

Mit der neuen Ökodesign-Richtlinie versuche die EU sicherzustellen, dass die Herstellung eines Produktes von der Konzeption bis zur Entsorgung nachhaltig sei, sagte der spanische Verhandlungsführer des Rates, Hereu i Boher in Brüssel. Die Richtlinie soll auch für mehr Transparenz im Umgang mit den Produkten sorgen und der Zerstörung unverkaufter Ware entgegenwirken. Die Kommission kann die Zerstörung bestimmter Produkte verbieten, auch wenn sie unverkäuflich sind.

Einführung eines „Digitalen Produkt-Passes“

Um den Handel zu erleichtern, wird ein „Digitaler Produkt-Pass“ eingeführt, der Informationen über die Nachhaltigkeit des Gerätes enthält. Damit soll es den Verbrauchern und den Unternehmen leichter gemacht werden, sich für umweltfreundliche Geräte zu entscheiden. Die Behörden sollen mithilfe des Produkt-Passes besser kontrollieren können, ob die Vorgaben der Richtlinie eingehalten werden.

Die neuen Vorschriften müssen noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Für besonders kleine Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren.

Dienstag, 5.12.2023, 11:47 Uhr
Tom Weingärtner

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