Nachdem die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) den Antrag der Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH (Mibrag) auf eine zusätzliche Zuteilung von CO2-Zertifikaten abgelehnt hat, prüft das Unternehmen nun weitere rechtliche Schritte.
Die Mibrag berief sich in ihrem Antrag auf die Härtefallregelung und wollte für die drei Industriekraftwerke Wählitz, Deuben und Mumsdorf mehr Zertifikate zugeteilt bekommen. Nach Einschätzung der DEHSt sei eine unzumutbare Härte jedoch nicht zu erkennen, die Behörde beließ es bei einer Zuteilung von 36 % der Zertifikate für die betroffenen Anlagen für die zweite Handelsperiode im Europäischen Emi
Montag, 12.10.2009, 09:11 Uhr
Andreas Kögler
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