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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Ladesäule und Bezahlung aus einem Guss
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Elektrofahrzeuge

Ladesäule und Bezahlung aus einem Guss

Ladesäulen errichten zu lassen, ist das eine − das passende Bezahlsystem dazu auszuwählen, das andere. Der Wiener Hersteller Smatrics kann jetzt beides, konform mit dem Eichrecht.
Das „Direct Payment Terminal“ (DPT) des Wiener Ladesäulen-Ausrüsters Smatrics hat nach eigenen Angaben die deutsche Baumusterprüfbescheinigung bekommen. Smatrics-Bezahlterminals an Ladesäulen erfüllen damit deutsches Eichrecht, die Rechnungsstellung wird als nachvollziehbar bescheinigt. Das Terminal ermöglicht damit auch seinen Kunden in Deutschland „als eine der wenigen Lösungen am Markt“ die Bestellung des gesamten Ladesäulen-Ökosystems bei einem einzigen Hersteller.

In Deutschland ist die eichrechtskonforme Ausgestaltung von Lade- und Zahlungssystemen gesetzlich vorgeschrieben. Viele Ladeinfrastrukturbetreiber arbeiten dazu mit Drittanbietern, Schnittstellen oder separaten Payment-Systemen − mit den entsprechenden Kompatibilitäts-Herausforderungen.

Smatrics verspricht dagegen, dass das Bezahlterminal mit der zentralen Ladestations- und Ladekartenmanagement-Software des Unternehmens für Betreiber und Stationseigentümer, „Charvis Business“, zusammenspielt, in der sich Tarife für das Direktbezahlen definieren und verwalten lassen − ohne separate Payment-Plattform, doppelte Datenpflege oder Systembrüche.
 
Ein „Direct Payment Terminal“ von Smatrics an einer EnBW-Hypernetz-Ladesäule, ebenfalls von Smatrics
Quelle: Smatrics

„Unsere Kundinnen brauchen kein Drittsystem, keine Middleware und keine Abstimmungen mit weiteren Partnern. Hardware, Payment, Abrechnung und Tarifsteuerung greifen bei uns nahtlos ineinander“, erklärt Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics.

Zu den Features des DTP zählen:
  • die vorherige Preisanzeige,
  • eine mehrfach geprüfte eindeutige Transaktionskennung,
  • eine Verifizierung der Mess- und Zahlungsdaten nach dem Laden,
  • eine automatische Abschaltung bei Beschädigung oder gewaltsamer Öffnung 
  • sowie auf der Rechnung ein Prüfcode und ein Link zu einer Transparenzsoftware, über die Endkunden den verrechneten Tarif nachvollziehen und den verifizierten Messdatensatz herunterladen können.

Freitag, 23.01.2026, 14:04 Uhr
Georg Eble
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Ladesäule und Bezahlung aus einem Guss
Ladesäulen errichten zu lassen, ist das eine − das passende Bezahlsystem dazu auszuwählen, das andere. Der Wiener Hersteller Smatrics kann jetzt beides, konform mit dem Eichrecht.
Das „Direct Payment Terminal“ (DPT) des Wiener Ladesäulen-Ausrüsters Smatrics hat nach eigenen Angaben die deutsche Baumusterprüfbescheinigung bekommen. Smatrics-Bezahlterminals an Ladesäulen erfüllen damit deutsches Eichrecht, die Rechnungsstellung wird als nachvollziehbar bescheinigt. Das Terminal ermöglicht damit auch seinen Kunden in Deutschland „als eine der wenigen Lösungen am Markt“ die Bestellung des gesamten Ladesäulen-Ökosystems bei einem einzigen Hersteller.

In Deutschland ist die eichrechtskonforme Ausgestaltung von Lade- und Zahlungssystemen gesetzlich vorgeschrieben. Viele Ladeinfrastrukturbetreiber arbeiten dazu mit Drittanbietern, Schnittstellen oder separaten Payment-Systemen − mit den entsprechenden Kompatibilitäts-Herausforderungen.

Smatrics verspricht dagegen, dass das Bezahlterminal mit der zentralen Ladestations- und Ladekartenmanagement-Software des Unternehmens für Betreiber und Stationseigentümer, „Charvis Business“, zusammenspielt, in der sich Tarife für das Direktbezahlen definieren und verwalten lassen − ohne separate Payment-Plattform, doppelte Datenpflege oder Systembrüche.
 
Ein „Direct Payment Terminal“ von Smatrics an einer EnBW-Hypernetz-Ladesäule, ebenfalls von Smatrics
Quelle: Smatrics

„Unsere Kundinnen brauchen kein Drittsystem, keine Middleware und keine Abstimmungen mit weiteren Partnern. Hardware, Payment, Abrechnung und Tarifsteuerung greifen bei uns nahtlos ineinander“, erklärt Hauke Hinrichs, CEO von Smatrics.

Zu den Features des DTP zählen:
  • die vorherige Preisanzeige,
  • eine mehrfach geprüfte eindeutige Transaktionskennung,
  • eine Verifizierung der Mess- und Zahlungsdaten nach dem Laden,
  • eine automatische Abschaltung bei Beschädigung oder gewaltsamer Öffnung 
  • sowie auf der Rechnung ein Prüfcode und ein Link zu einer Transparenzsoftware, über die Endkunden den verrechneten Tarif nachvollziehen und den verifizierten Messdatensatz herunterladen können.

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