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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat ein Verfahren zur Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 für die Nordsee gestartet. Stellungnahmen sind erwünscht.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit Sitz in Hamburg und Rostock hat ein Verfahren zur Anpassung des Flächenentwicklungsplans 2025 (FEP) eingeleitet. Laut der Behörde betrifft die Aktualisierung ausschließlich zeitliche Anpassungen und eine technische Ergänzung zur Netzanbindung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee. Grundlage ist Paragraf 8 des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See.
Der Flächenentwicklungsplan, zuletzt im Januar 2025 aktualisiert, legt fest, wann Ausschreibungen stattfinden, zu welchem Zeitpunkt Windenergieanlagen in Betrieb gehen und wie die technische Anbindung der Projekte erfolgt. Nach Angaben des BSH haben sich seit der Veröffentlichung neue Anforderungen ergeben. Diese betreffen die Kalenderjahre der Ausschreibungen, die geplanten Termine zur Inbetriebnahme von Windenergieanlagen auf bezuschlagten Flächen sowie den vorgesehenen Einzug der parkinternen Verkabelung.
Verkürztes VerfahrenZudem müssten die Zeitangaben für die Inbetriebnahme der Offshore-Anbindungsleitungen ergänzt werden. Darüber hinaus plant die Behörde, das sogenannte 66-kV-Direktanbindungskonzept für das Netzanbindungssystem NOR-12-4 umzusetzen. Weil die Änderungen nur diese Punkte betreffen, verzichte das BSH auf einzelne Schritte des regulären Verfahrens.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz erlaubt diesen verkürzten Ablauf, wenn ausschließlich klar abgegrenzte Anpassungen vorgenommen werden. Die Behörde hat das Verfahren im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur gestartet. Im weiteren Verlauf will das BSH den Entwurf der Änderungen sowie die Vorprüfung zur Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung veröffentlichen. Die Vorprüfung basiert auf dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach Angaben des BSH zeigt der Entwurf, dass über die bereits abgeschlossene Strategische Umweltprüfung zum FEP 2025 hinaus keine weitere Prüfung erforderlich ist.
Stellungnahmen angefordertBehörden, Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Dezember 2025 äußern. Die Behörde weist darauf hin, dass die Frist nicht verlängert werden kann, da die Anpassung rechtzeitig vor den gesetzlichen Terminen für die Ausschreibungen im Jahr 2026 erfolgen muss. Stellungnahmen sollen sich ausschließlich auf die benannten Änderungspunkte beziehen. Nach Abschluss der Beteiligung will das BSH eine Liste aller eingegangenen Stellungnahmen veröffentlichen.
Die Behörde stimmt die weiteren Schritte mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Naturschutz, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie den Küstenländern ab. Nach derzeitiger Planung soll das Verfahren im Januar 2026 abgeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben des BSH ihr Einvernehmen zum zeitlichen Ablauf und Umfang des Änderungsverfahrens bereits am 3. Dezember 2025 erteilt.
Der
Änderungsentwurf zum FEP 2025 steht auf der Internetseite des BSH bereit.
Dienstag, 9.12.2025, 12:53 Uhr
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