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Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Georg Eble
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Dienstag, 09.07.2024, 09:13 Uhr
Windkraft Onshore
E&M News
Geldregen für Gemeinden aus neuen Juwi-Windparks
Jedes Jahr gehen von allen Windparks, die Juwi neu entwickelt hat, mittlerweile Millionen Euro freiwillige Windkraftabgabe an die Standort-Kommunen. Anders sieht es bei PV aus.
Der Erneuerbaren-Projektentwickler Juwi verpflichtet seit 2023, seit dies gesetzlich möglich ist, die Käufer seiner neu entwickelten deutschen Windparks dazu, die Standortkommunen in 2,5 Kilometern Umkreis mit 0,2 Cent/kWh am Stromertrag zu beteiligen. Allein im vergangenen Jahr sind dadurch bei den deutschen Windparks, die Juwi für Käufer in Betrieb nahm, einstellige Millionenbeträge zusammengekommen, die nun 20 Jahre lang ausbezahlt würden, teilte die MVV-Konzerngesellschaft Juwi mit. Bei gleichem Ausbautempo erhöhe sich der Abführungsbetrag jedes Jahr um 1 Million Euro.

Bei Altanlagen ist eine solche freiwillige kommunale Abgabe mittlerweile auch erlaubt, kommt aber bei Juwi nicht in Betracht, teilt ein Sprecher auf Nachfrage mit. Denn Juwi verkauft fertig entwickelte Erneuerbaren-Parks in aller Regel und betreibt sie nicht selbst weiter. Es gebe nur wenige vorübergehende Ausnahmen im Rahmen von Repoweringprojekten, so der Unternehmenssprecher weiter.

Umgekehrt heißt dies bei allen gut 20 Neuanlagen-Vorhaben seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, dass die Käufer die vertragliche Selbstverpflichtung übernehmen müssen. Weltweit hat Juwi bisher mehr als 1.200 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung oberhalb von 3.000 MW an 200 Standorten realisiert.

Die Freude am Vereinbaren kommunaler Steuerzahlungen beim Windkraft-Zubau relativiert sich allerdings bei den PV-Neuprojekten, räumt der Sprecher auf Nachfrage zur Unternehmensmitteilung ein. Juwi hat bislang 2.000 PV-Anlagen mit zusammen 4.100 MW realisiert und verkauft. „Bei PV machen wir eine Einzelfallprüfung“, sagte der Unternehmenssprecher. „Die Projekte müssen für Käufer wirtschaftlich bleiben.“
 
Die Kommunalabgabe von Windstrom gemäß Paragraf 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Juwi