Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden sowie Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1.
Oktober 2026 veröffentlicht. Demnach gab es wieder zu wenige Bewerber für Biomasseanlagen.
„Der Umfang an eingereichten Geboten ist bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen gegenüber der Vorrunde deutlich gestiegen. Das ausgeschriebene Volumen konnte annähernd gedeckt werden“, sagte der Präsident der Behörde Klaus Müller.
Biomasseförderung kaum nachgefragt„Bei der Biomasseausschreibung lag das eingereichte Gebotsvolumen erneut unter dem Ausschreibungsvolumen“, stellte Müller zugleich fest. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 617
MW wurden 328 Gebote mit einer Gebotsmenge von 442
MW eingereicht. Aufgrund der Unterzeichnung musste die Bundesnetzagentur das Ausschreibungsvolumen nach den gesetzlichen Vorgaben reduzieren. Das bedeutet, dass Zuschläge nur im Umfang von 80
Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote erteilt werden konnten.
Daher konnte die Bundesnetzagentur 244 Geboten mit einer Zuschlagsmenge von 319
MW einen Zuschlag erteilen. 39 Gebote mussten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 13,95
ct/kWh und 19,80
ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 18,75
ct/kWh.
Das größte Zuschlagsvolumen ergibt sich für Gebote für Standorte in Niedersachsen (85
MW, 66 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Bayern (61
MW, 46 Zuschläge), Schleswig-Holstein (40
MW, 21 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (33
MW, 15 Zuschläge). 24
Prozent des bezuschlagten Volumens wurde für Neuanlagen und 76
Prozent für Bestandsanlagen, die eine Anschlussförderung erhalten, erteilt. In den letzten Gebotsrunden sei der Umfang an Neuanlagen spürbar angestiegen, so die Behörde.
Mehr Gebote für Aufdach-SolaranlagenBei einer ausgeschriebenen Menge von 296
MW wurden 177 Gebote mit einer Gebotsmenge von 347
MW für Dach-PV-Anlagen eingereicht. Im Vergleich zur Vorrunde im Juni 2026 mit einer Gebotsmenge von 238
MW ist die eingereichte Gebotsmenge damit deutlich gestiegen.
Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde 34 Gebote mit einem Volumen von 58
MW vom Zuschlagsverfahren ausschließen. Es wurden 143 Gebote mit einem Volumen von 288
MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen und bezuschlagt.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte reichen von 8,50
ct/kWh bis 10
ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,67
ct/kWh auf dem Niveau des Wertes der Vorrunde (9,72
ct/kWh).
Die meisten Zuschläge entfallen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (66
MW, 38 Zuschläge), gefolgt von Hessen (30
MW, 11 Zuschläge), Brandenburg (28
MW, 14 Zuschläge), Niedersachsen (27
MW, 16 Zuschläge) und Rheinland-Pfalz (19
MW, 6 Zuschläge).
Informationen zu den
Aufdach-PV-Anlagen und
Biomasseausschreibungen stehen im Internet bereit.
(sh)