E&M Home > E&M Marktplatz > E&M Nachrichten
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
Susanne Harmsen
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 30.09.2026, 17:27 Uhr
Gasnetz
E&M News
Bundesnetzagentur regelt Rückbau
Die Bundesnetzagentur hat den Prozess zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen (BRÜCKEN) abgeschlossen.

Am 30. September hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG (Az. BK9-25/618) abgeschlossen. Es regelt Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen (BRÜCKEN).

Dessen Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt Nr. 19/2026 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG. Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind, so die Behörde.

BDEW begrüßt die Festlegung

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßte diese Festlegung. Sie schaffe erstmals einen Rahmen, wie die im Zuge der Gasnetztransformation entstehenden Rückstellungsaufwendungen der Gasnetzbetreiber für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau regulatorisch berücksichtigt werden können. 

„Mit der jetzt getroffenen Festlegung werden ab 2025 Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen, deklariert und mit Beginn der 5. Regulierungsperiode regulatorisch abgebildet“, sagte Andreae. Dies verhindere, dass die Gasnetztransformation und deren regional sehr unterschiedliche Auswirkungen zu Verzerrungen im Effizienzvergleich führen.

Handlungsbedarf bestehe jedoch weiterhin: „Es gibt keinen sachlichen Grund, zwischen der Bildung von Rückstellungen und den bereits laufenden Aufwänden zu unterscheiden“, sagte Andreae. Beide Kostenarten seien durch dieselben externen Faktoren geprägt und entzögen sich weitgehend dem Einfluss der Netzbetreiber. Mit Blick auf die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber müsse die Behörde insbesondere die Kapitalverzinsung noch deutlich anheben, forderte sie abschließend.

Der Beschluss zu BRÜCKEN BK9-25/618 steht im Internet bereit. (sh)