E&M Home > E&M Marktplatz > E&M Nachrichten
Quelle: Jonas Rosenberger
Fritz Wilhelm
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 30.09.2026, 16:30 Uhr
Stromnetz
E&M News
Eon weist Bedenken zum Redispatch-Vorbehalt zurück
Eon widerspricht einer BNE-Analyse zum Redispatch-Vorbehalt und verweist auf die an die Verteilnetze des Konzerns angeschlossene Erneuerbaren-Leistung.
Eon weist die Bedenken des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE) zurück, seine Verteilnetzbetreiber könnten vom geplanten Redispatch-Vorbehalt besonders profitieren. Der BNE hatte darauf verwiesen, dass zwischen Januar 2023 und April 2026 rund 73 Prozent der Redispatch-Mengen im Verteilnetz auf betrachtete Eon-Netzgesellschaften entfielen, bei 26,1 Prozent der untersuchten Netzanschlusspunkte.

„Die Behauptung, E.ON sei der wesentliche Profiteur des Redispatch-Vorbehalts, stellt Ursache und Wirkung auf den Kopf“, erklärte der Konzern in einer schriftlichen Stellungnahme zur BNE-Analyse. Die Eon-Verteilnetzbetreiber hätten bislang mehr Erneuerbaren-Leistung in ihre Netze integriert als alle anderen deutschen Netzbetreiber zusammen. Gemessen an einem Anteil von rund 25 Prozent an den versorgten Einwohnern hätten die Gesellschaften überproportional viel Windkraft an Land, Photovoltaik und Großbatteriespeicher angeschlossen. Bei Windkraft an Land nennt Eon rund 70 Prozent der installierten Leistung in Deutschland, bei Photovoltaik rund 50 Prozent und bei Großbatteriespeichern mehr als 50 Prozent.

Dass die Eon-Netzbetreiber die Folgen eines regional nicht ausreichend mit dem Netz synchronisierten Erneuerbaren-Zubaus besonders früh und deutlich sehen, sei „die logische Folge dieser enormen Leistung und besonderen Verantwortung für die Energiewende“. Gerade deshalb gebe Eon Impulse, wie das Ausbautempo erhalten, neue Anlagen gezielter allokiert und die Energiewende bezahlbar fortgesetzt werden könne.

„Der Redispatch-Vorbehalt ist das zentrale, einfachste und wirkungsstärkste Instrument, um den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten auszurichten“, heißt es in der Stellungnahme von Eon zum Netzpaket der Bundesregierung. Darin verweist das Unternehmen auf eine Untersuchung von E-Bridge Consulting im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Danach waren 2024 von rund 3.000 untersuchten Umspannwerken etwa sechs Prozent für Windenergie und fünf Prozent für Photovoltaik kapazitätslimitiert. Auf diese Netzgebiete entfielen dem Papier zufolge rund 72 Prozent des Anstiegs der Redispatch-Mengen, obwohl dort im Jahr 2025 nur etwa 9 Prozent des Zubaus an Erzeugungsanlagen erfolgten.

Eigene Vorschläge für Redispatch-Maßnahmen

Eon spricht deshalb von Hotspots statt eines flächendeckenden Kapazitätsproblems. „Ein Instrument, das genau in diesen Hotspots wirkt, ist verhältnismäßig“, heißt es weiter. Der Redispatch-Vorbehalt solle punktuell in besonders belasteten Netzregionen wirken und zusätzliche Kosten dämpfen, die andernfalls alle Stromkunden tragen müssten.

Den Deckel einer entschädigungsfreien Abregelung von 20 Prozent der jährlichen Erzeugungsmenge lehnt Eon ab. Damit bliebe die Finanzierung einspeisender Anlagen weiterhin möglich und das Instrument entsprechend wirkungslos. Stattdessen schlägt der Konzern vor, dass bei jeder Abregelungsmaßnahme 80 Prozent des finanziellen Ausgleichs entfallen und 20 Prozent ausgezahlt werden. Hinzukommen sollen eine Auslöseschwelle von 3 Prozent Abregelungsquote und eine Geltungsdauer von acht Jahren, sofern der Engpass nicht vorher beseitigt wird.

Nach Eon-Auffassung bliebe damit das Standortsignal auch bei höheren Abregelungsquoten erhalten und das Modell ließe sich einfacher monatlich abrechnen. Bis zu einer Abregelung von 25 Prozent der Jahreserzeugung stelle es Anlagenbetreiber nach der eigenen Modellrechnung sogar besser als der Regierungsentwurf.

Den Vorwurf des BNE, der Redispatch-Vorbehalt könne den Druck zum Netzausbau schwächen, weist Eon ebenfalls zurück: „Ein Redispatch-Vorbehalt ersetzt weder den Netzausbau noch schwächt er unsere Verpflichtung und unseren Anreiz, die Netze weiter mit hohem Tempo und mit Rekordinvestitionen auszubauen.“ Der Entwurf des Netzpakets verpflichte Netzbetreiber dazu, das Netz in den als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Gebieten „prioritär bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen“. Voraussetzung für einen noch schnelleren Netzausbau seien vor allem kürzere Genehmigungsverfahren, die mit dem geplanten Verteilnetzpaket adressiert werden sollen.

In der Stellungnahme zum Netzpaket spricht sich Eon auch für flexible Netzanschlussvereinbarungen und regional differenzierte Baukostenzuschüsse als ergänzende Instrumente aus. Baukostenzuschüsse könnten allerdings den Redispatch-Vorbehalt wegen der erforderlichen Festlegung durch die Bundesnetzagentur und des zeitlichen Vorlaufs weder zeitlich noch sachlich ersetzen.
 
Die Stellungnahme zum Netzpaket steht auf der Website von Eon zum Download zur Verfügung.