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Stefan Sagmeister
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Mittwoch, 30.09.2026, 11:29 Uhr
Politik
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EU mahnt Deutschland zur Umsetzung der neuen Wasserstoffregeln
Die EU-Kommission hat Deutschland zur Umsetzung der Vorschriften über den Markt für Wasserstoff und dekarbonisierte Gase aufgefordert. 
Die EU-Kommission hat gegen zahlreiche Länder ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht vollständigen Umsetzung neuer Vorgaben für den Gas- und Wasserstoffmarkt eingeleitet. Insgesamt 26 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind davon betroffen.

Der Vorwurf: Deutschland hat der EU-Kommission die vollständige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1788 bis zum Ablauf der Frist nicht mitgeteilt. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und der Bundesregierung ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Bislang habe nur Italien über die vollständige Umsetzung fristgerecht informiert, teilte die EU-Kommission mit.

Die Richtlinie (EU) 2024/1788 war 2024 als Teil des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets beschlossen worden. Sie aktualisiert die Regeln für den europäischen Erdgasmarkt und schafft zugleich einen regulatorischen Rahmen für die künftigen Wasserstoffinfrastrukturen. Vorgesehen sind unter anderem Regeln für den Zugang und Anschluss an Wasserstoffnetze, die Entflechtung und Zertifizierung von Netzbetreibern sowie für die Netzentwicklungsplanung.

Bundesregierung war durchaus tätig

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 5. August 2026 in nationales Recht übertragen und dies der EU-Kommission mitteilen. Deutschland hat das Verfahren bislang nicht abgeschlossen. Allerdings war die Bundesregierung durchaus tätig. Sie hat im März einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Aktuell befindet sich dieser im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Im EnWG sollen die Vorgaben des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in deutsches Recht übernommen werden. 

Der Entwurf enthält unter anderem die gefordetren Vorschriften zur Regulierung von Wasserstoffnetzen. Für Gasverteilnetzbetreiber sollen neue langfristige Verteilnetzentwicklungspläne eingeführt werden. Sie sollen unter anderem als Grundlage dafür dienen, bestehende Gasnetze weiter zu nutzen, auf Wasserstoff umzustellen oder gegebenenfalls außer Betrieb zu nehmen. 

Mit dem Aufforderungsschreiben befindet sich das Verfahren zunächst auf der ersten Stufe eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, gegenüber der Kommission Stellung zu nehmen, die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen und die Notifizierung an die EU-Kommission vorzunehmen.

Hält die Kommission die Antwort für nicht ausreichend oder bleibt die Umsetzung unvollständig, kann sie als nächsten Schritt eine Stellungnahme übermitteln. Bleibt auch diese ohne ausreichende Reaktion, kann die Kommission den Fall schließlich vor den Europäischen Gerichtshof bringen, was jedoch sehr selten der Fall ist. (sag)