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Stefan Sagmeister
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Dienstag, 29.09.2026, 15:09 Uhr
Strom
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Österreich: Direkter Stromhandel zwischen Nachbarn
Ein neues Gesetz sorgt in Österreich dafür, dass Strom aus Erneuerbaren-Anlagen mit entsprechenden Peer-to-Peer-Verträgen direkt an den Endverbraucher weitergereicht werden kann.
Österreich erweitert die Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung von Strom. Ab Oktober können Haushalte, Unternehmen und Gemeinden Strom über sogenannte Peer-to-Peer-Verträge direkt untereinander teilen. Dafür muss anders als bei klassischen Energiegemeinschaften keine eigene Gesellschaft oder ein Verein gegründet werden. Das teilt die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften auf ihrer Webseite mit. 

Grundlage ist das neue österreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Die entsprechenden Regelungen treten am 1. Oktober in Kraft, heißt es weiter auf der Webseite. In der Praxis können die neuen Modelle ab 5. Oktober zunächst innerhalb des Netzes eines einzelnen Netzbetreibers genutzt werden. Eine Nutzung über mehrere Netzgebiete hinweg und damit österreichweit soll voraussichtlich ab April 2027 möglich werden.

Bei einem Peer-to-Peer-Vertrag können sich mindestens zwei Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden zusammenschließen und selbst erzeugten erneuerbaren Strom untereinander handeln. Eine eigene juristische Person ist dafür nicht erforderlich. Auch eine Gewinnerzielungsabsicht ist bei diesem Modell zulässig. Damit unterscheidet es sich von verschiedenen Formen der Energiegemeinschaft.

Ein mögliches Beispiel wäre ein Unternehmen mit einer größeren Photovoltaikanlage, das überschüssigen Solarstrom an benachbarte Betriebe oder Haushalte verkauft. Der Preis wird zwischen den Beteiligten vereinbart. Die tatsächlich erzeugte Strommenge wird viertelstündlich entsprechend dem jeweiligen Verbrauch auf die Teilnehmer verteilt. Eine feste Liefer- oder Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Voraussetzung sind unter anderem ein Netzanschluss und ein Smart Meter. Die bisherigen Stromlieferverträge bleiben bestehen.

Die Abrechnung können die Vertragspartner selbst übernehmen oder einen Dienstleister beziehungsweise einen Organisator damit beauftragen. Dieser kann beispielsweise die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Abrechnung übernehmen. Für die verschiedenen Konstellationen – ein Erzeuger mit einem oder mehreren Abnehmern sowie mehrere Erzeuger und Abnehmer – stellt die österreichische Koordinationsstelle Musterverträge bereit.

Finanziell interessant wird vor allem die räumliche Nähe. Das österreichische System unterscheidet zwischen Standort-, Lokal- und Regionalbereich. Im Lokalbereich wird im Wesentlichen das Niederspannungsnetz genutzt, im Regionalbereich zusätzlich das Mittelspannungsnetz. Innerhalb solcher sogenannten Nahebereiche sind reduzierte Netzentgelte vorgesehen. Österreichweit kann Strom ebenfalls geteilt werden, dann fallen jedoch die vollständigen Netzentgelte an.

Neben Peer-to-Peer-Verträgen sieht Österreich weitere Modelle vor, darunter Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und die Eigenversorgung über mehrere Standorte. Gemeinsam ist ihnen, dass ausschließlich erneuerbarer Strom geteilt werden kann. (sag)