Das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen darf weiter betrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 16.
September die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung des Terminals als unzulässig abgewiesen. Nach Auffassung des 7. Senats hat die Gemeinde nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch das Vorhaben in eigenen Rechten betroffen sein könnte.
Das Gericht verwies insbesondere auf den Sicherheitsabstand zum Terminal. Schutzobjekte wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen von Binz lägen weit außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zum Betriebsbereich der Anlage. Das nächstgelegene beplante Gebiet der Gemeinde befinde sich mehr als 1,5 Kilometer vom LNG-Terminal entfernt.
Auch mögliche Auswirkungen von Störfällen im Hafenbereich habe die Gemeinde nicht ausreichend aufgezeigt, teilte das BVerwG mit. Der Vorsitzende des 7. Senats, Martin Steinkühler, erklärte in der mündlichen Verhandlung, dass auch mögliche Eingriffe mit Drohnen bei der Ermittlung des Sicherheitsabstands berücksichtigt worden seien. Die Gemeinde hatte unter anderem vor Drohnenangriffen und Angriffen auf die IT-Infrastruktur gewarnt.
Terminal seit 2024 im RegelbetriebDas Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte am 9. April 2024 die Errichtung und den bis zum 31. Dezember 2043 befristeten Betrieb des LNG-Terminals genehmigt. Die Anlage besteht aus zwei schwimmenden Einheiten zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas, sogenannten Floating Storage and Regasification Units (FSRU).
Die Bundesregierung hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine den Aufbau von LNG-Terminals an der deutschen Nord- und Ostseeküste beschleunigt. Ziel war es, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zu verringern. Für das Terminal in Mukran wurde eine Pipeline vom Festland durch die Ostsee bis zum Hafen auf Rügen verlegt.
Im September 2024 nahm das Terminal den Regelbetrieb auf. Gegen die Genehmigung legte die Gemeinde Binz als Nachbargemeinde des Standorts Widerspruch ein und klagte anschließend vor dem BVerwG. Bereits im Juni 2024 hatte der Senat einen Eilantrag der Gemeinde gegen die Errichtung und den Betrieb des Terminals abgelehnt. Auch der Widerspruch blieb erfolglos.
Sorge um Bewohner und TouristenDie Gemeinde hatte ihre Klage vor allem mit Sicherheitsrisiken begründet. Nach Darstellung ihres Prozessvertreters Remo Klinger sei lediglich ein Gefährdungsradius von bis zu 850 Metern betrachtet worden. Bei einer Explosion könnten die Auswirkungen jedoch mehrere Kilometer reichen und damit auch Binz betreffen. Zudem argumentierte die Gemeinde, das Terminal könne wegen seiner geringen Auslastung keinen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Gaskrise leisten.
Das BVerwG sah die Voraussetzungen für eine zulässige Klage jedoch nicht erfüllt. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit einer eigenen Rechtsverletzung durch das genehmigte Vorhaben aufzeigen müssen. Nach Einschätzung des Gerichts genügte die Begründung der Klage diesen Anforderungen nicht.
Der Bürgermeister von Binz Mario Kurowski (Bürger für Binz) erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur, mit dem Urteil bestehe nun rechtliche Klarheit. Das von der Gemeinde geltend gemachte Gefahrenszenario bleibe jedoch bestehen. Sollte etwas passieren, liege die Verantwortung nach seiner Einschätzung bei der Politik. Im Ostseebad werden seinen Angaben zufolge jährlich bis zu 2,8 Millionen Übernachtungen gezählt.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. LNG sei zwar bestenfalls eine Brückentechnologie auf dem Weg zum Verzicht auf fossile Energieträger, erklärte Backhaus. Zugleich habe er den Beteiligten ein rechtssicheres und gerichtsfestes Genehmigungsverfahren zugesichert. Das Urteil zeige aus seiner Sicht, dass dieses Versprechen eingehalten worden sei. Mit der Entscheidung kann das LNG-Terminal in Mukran bis Ende 2043 weiter betrieben werden.
Das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Binz und dem LNG-Terminal steht im Internet bereit.
(sh)