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Susanne Harmsen
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Mittwoch, 02.09.2026, 14:42 Uhr
Windkraft Offshore
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Bundeskabinett beschließt neues Gesetz
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Sie soll den Offshore-Ausbau kostengünstiger machen. Der Bundestag muss es noch verabschieden.
Das Bundeskabinett hat am 2. September den Gesetzentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beschlossen. Ziel ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie stärker auf Kosteneffizienz, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit auszurichten. Die Ausbauziele bleiben unverändert.

Der Entwurf soll laut Bundesregierung bessere Bedingungen für Investitionen in Offshore-Windparks schaffen. Dazu sollen unter anderem die Netzanbindungen optimiert und die zulässige Betriebsdauer von Neuanlagen von bislang 25 auf 35 Jahre verlängert werden. Die längere Laufzeit soll die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessern und die Kosten des Ausbaus senken.

Zudem will die Bundesregierung analog zur geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference - CfD) für Offshore-Windenergie einführen. Dabei erhalten Betreiber eine Absicherung gegen niedrige Strompreise. Liegt der Marktpreis unter dem vereinbarten Referenzwert, gleicht der Staat die Differenz aus. Steigen die Marktpreise über den vereinbarten Wert, fließen die zusätzlichen Erlöse nach dem vorgesehenen Modell zurück.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Der Gesetzentwurf setzt außerdem Vorgaben des europäischen Net-Zero Industry Act (NZIA) um. Unter anderem sollen Kriterien für Cybersicherheit und Widerstandsfähigkeit bei der Auswahl und Umsetzung von Projekten eine größere Rolle spielen. Damit will die Bundesregierung einseitige Abhängigkeiten von Drittstaaten begrenzen. Der Meeresnaturschutz soll zugleich Bestandteil der Genehmigungsverfahren bleiben.

Aus Sicht der Energiebranche reichen die geplanten Änderungen allerdings noch nicht aus. Peter Heydecker, Vorstand für Nachhaltige Erzeugungsinfrastruktur beim Energiekonzern EnBW, nannte die Einführung von CfD einen wichtigen Impuls für die benötigten Investitionen.

Zugleich verwies Heydecker auf offenen Änderungsbedarf. Die Bundesregierung wolle die Indexierung des CfD-Förderkonzepts prüfen. Eine solche Indexierung sei in europäischen Offshore-Märkten inzwischen etabliert und sollte aus Sicht von EnBW auch gesetzlich verankert werden. Darüber hinaus forderte das Unternehmen unter anderem eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge je Bieter, um Klumpenrisiken zu vermeiden.

Offen sei zudem eine Anschlusslösung für bereits bezuschlagte Offshore-Projekte. Bei diesen hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit den früheren Gebotsabgaben nach Einschätzung von EnBW deutlich verändert. Vor allem höhere Investitions- und Kapitalkosten belasteten die Wirtschaftlichkeit der Projekte.

Zweistufiges Zuschlagverfahren kritisiert

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht Nachbesserungsbedarf. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bezeichnete die Novelle als Voraussetzung dafür, dass 2027 weitere Offshore-Flächen erfolgreich ausgeschrieben und Projekte umgesetzt werden können. Gleichzeitig müsse das Parlament noch zentrale Punkte ändern.

Der BDEW kritisiert insbesondere das im Entwurf vorgesehene zweistufige Zuschlagsverfahren. Dieses sei ein deutscher Sonderweg und könne die internationale Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland schwächen. Nach Einschätzung des Verbandes drohten dadurch höhere Gesamtkosten und größere Realisierungsrisiken.

Stattdessen schlägt der BDEW für alle auszuschreibenden Flächen eine direkte Auktion zweiseitiger CfD mit einer einfachen Inflationsindexierung vor. Als Referenz nennt der Verband den europäischen Verbraucherpreisindex HICP. Eine solche Indexierung könne einen Teil der Inflationsrisiken abbilden und damit die Finanzierungskosten von Projekten senken. Dies könne sich auch auf die Stromkosten für Verbraucher auswirken.

Auch bestehende Anlagen einbeziehen

Beim vorgesehenen Betriebszeitraum von 35 Jahren fordert der Verband, die Verlängerung nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für bestehende Offshore-Anlagen zu ermöglichen. Dadurch könnten volkswirtschaftliche Kosten und zusätzliche Eingriffe in die Umwelt reduziert werden.

Weitere Einsparpotenziale sieht der BDEW in einer stärkeren Zusammenarbeit mit Nachbarländern und einer geringeren Leistungsdichte der Windparks. Nach Angaben des Verbandes könnten Studien zufolge sechs bis acht MW pro Quadratkilometer statt der derzeit rund zehn MW die Erträge um 13 Prozent erhöhen und die Gesamtkosten um elf Prozent senken.

Zudem fordert der BDEW, Offshore-Flächen vor ihrer Ausschreibung zentral zu untersuchen. Dadurch ließe sich nach Einschätzung des Verbandes die Zeit zwischen Zuschlag und endgültiger Investitionsentscheidung auf zwei bis drei Jahre begrenzen. Zugleich könnten Risiken durch Veränderungen bei Kosten, Zinsen und Marktbedingungen sinken. Die nächste Ausschreibung von Offshore-Flächen ist für 2027 vorgesehen. (sh)