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Quelle: Davina Spohn
Fritz Wilhelm
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Dienstag, 01.09.2026, 17:27 Uhr
Stromnetz
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Mitnetz pachtet Stromnetz in Forst
Mitnetz übernimmt ab 2027 den Betrieb des Stromnetzes in Forst in der Niederlausitz. Das Netz bleibt kommunal und wird an Mitnetz verpachtet.
Das Stromnetz in Forst im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße bekommt zum 1. Januar 2027 einen neuen Betreiber. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom (Mitnetz Strom) übernimmt Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Netzes. Grundlage ist nach Angaben der Beteiligten ein Pachtvertrag mit der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG. Er läuft zunächst bis Ende 2031 und enthält eine Verlängerungsoption. Das Stromnetz selbst bleibt vollständig im Eigentum der Netzgesellschaft Forst, einer 100-prozentigen Tochter der Stadtwerke Forst.

Für den Ausbau des Netzes sind in den kommenden drei Jahren rund neun Millionen Euro vorgesehen. Hintergrund seien vor allem zusätzliche Einspeisungen aus erneuerbaren Energien, neue Netzanschlüsse und steigende regulatorische Anforderungen. Das Forster Netz umfasst rund 99 Kilometer Mittelspannungs- und etwa 250 Kilometer Niederspannungsleitungen. Das Mittelspannungsnetz ist vollständig verkabelt; ein Hochspannungsnetz gibt es nicht. Angeschlossen sind nach Unternehmensangaben rund 17.700 Einwohner.

Bislang ist die Netzgesellschaft Forst selbst der örtliche Stromnetzbetreiber. Die operative Betriebsführung liegt bei der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg. Mitnetz ist allerdings seit langem in mehreren Forster Ortsteilen präsent. Bis Ende 2017 war das Unternehmen dort selbst Netzbetreiber. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 übertrug Mitnetz nach eigener damaliger Mitteilung sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber für Bohrau, Briesnig, Groß und Klein Bademeusel, Groß und Klein Jamno, Mulknitz und Naundorf auf die Netzgesellschaft Forst. Die technische Betriebsführung blieb Mitnetz nach Angaben der Unternehmen in diesen Ortsteilen erhalten.

Ab 2027 werden Betrieb und Verantwortung für das gesamte Forster Stromnetz bei Mitnetz gebündelt. Das Unternehmen übernimmt außerdem fünf Beschäftigte aus dem bisherigen Netzbetrieb. Für die angeschlossenen Haushalte und Unternehmen sollen sich durch die Neuordnung zunächst keine unmittelbaren Änderungen ergeben.

Damit handelt es sich nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht um eine Neuvergabe der Stromkonzession an Mitnetz. Konzessions- beziehungsweise Wegenutzungsverträge nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz werden zwischen einer Kommune und einem Energieversorgungsunternehmen geschlossen und regeln insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für Leitungen. Laut der Netzgesellschaft Forst besteht ihr Stromnetzgebiet aktuell aus zwei Konzessionen. Die Konstruktion ist damit ein Betreiberwechsel innerhalb der bestehenden kommunalen Eigentums- und Konzessionsstruktur. (fw)