Bis zum Stichtag 1. September 2026 sind bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten wird. Daher stellt die Bundesnetzagentur fest, dass ein zusätzlicher Verbotseingriff nicht mehr nötig ist.
Seit Beginn des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) ist bereits zum dritten Mal kein neues Verbot erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Zielniveau für das Jahr 2029 bezeichnet die im jeweiligen Jahr noch zulässige Nettonennleistung von Steinkohle und Braunkohlekleinanlagen. Durch das bereits geplante Ausscheiden zahlreicher Braunkohlekraftwerke wird dieses Jahresziel allein durch den Marktaustritt erreicht.
Bei allen Kraftwerksstilllegungen prüfen die Übertragungsnetzbetreiber die Systemrelevanz der Anlagen. Kraftwerke, die trotz Abschaltung für das Stromsystem von Bedeutung bleiben, können in die Netzreserve überführt werden. Dort stehen sie in kritischen Situationen bereit, um die Stabilität des Stromnetzes zu sichern, so die Behörde. Die Versorgungssicherheit sei so jederzeit gewährleistet.
Hintergrund KohleverstromungSeit dem Jahr 2024 ordnet die Bundesnetzagentur Kohleverfeuerungsverbote nur noch entschädigungslos ohne Ausschreibungen an. Das Verbot wird ab dem Anordnungstermin im Jahr 2024 jeweils 30 Monate nach der Anordnung wirksam. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 schrittweise reduziert und schließlich beendet.
Die Reihenfolge der Anordnungen richtet sich nach dem Alter der Anlagen. Ältere Anlagen erhalten zuerst ein Verbot, gefolgt von neueren. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.
Die Bundesnetzagentur hat bis zum Jahr 2023 in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10.900 MW Nettonennleistung zur Stilllegung mit Entschädigung ausgeschrieben. Über das Gebotsverfahren konnten 41
Anlagen mit rund 10.700
MW erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1.400
MW hatte die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet.
Details zum aktuellen Stand des Kohleausstiegs stehen im Internet bereit.
(sh)