Die KEA-BW hat einen Leitfaden zur Abwicklung von Contracting-Projekten im Haushalts- und Rechnungswesen veröffentlicht.
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat einen Leitfaden zur haushaltsrechtlichen und buchhalterischen Behandlung von Contractingprojekten veröffentlicht, teilte die KEA Ende August mit. Er richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise und behandelt Energieliefer- sowie Energiesparcontracting. Ziel ist es, die Veranschlagung und Buchung der Verträge im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen zu vereinheitlichen.
Hintergrund sind nach Angaben der Landesenergieagentur offene Fragen in kommunalen Finanzverwaltungen. Zwar nutzen Kommunen Contracting, um Sanierungen oder Maßnahmen an ihrer Energieversorgung durch einen Energiedienstleister finanzieren zu lassen. Bei der Abbildung der Verträge im Haushalt bestanden laut KEA-BW jedoch Unsicherheiten. Diese hätten auch zu Konflikten bei Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) geführt.
Die von der KEA-BW herausgegebene Handlungshilfe erklärt Schritt für Schritt, wie man Contractingverträge im Haushalt und buchhalterisch adäquat abbilden kann. Sie liefert laut der KEA-BW auch konkrete Buchungsbeispiele. Das erhöhe die Rechtssicherheit und verringere die Gefahr, dass Prüferinnen und Prüfer später Beanstandungen erheben.
Leitfaden enthält Buchungsbeispiele
Dabei unterscheidet die Handlungshilfe zwischen Energieliefercontracting und Energiesparcontracting. Die jeweiligen Vertragsmodelle unterscheiden sich bei Finanzierung, Leistung und Refinanzierung. Daraus ergeben sich unterschiedliche Folgen für die Behandlung im kommunalen Haushalt. Der Leitfaden ordnet diese Varianten ein und zeigt anhand von Beispielen, welche Buchungsschritte sich daraus ergeben.
Erstellt haben die Handlungshilfe Merdan Seker und Jörg Henkes vom Steinbeis-Beratungszentrum Öffentliche Finanzen und Strategisches Management in Stuttgart im Auftrag der KEA-BW. Die Landesenergieagentur will damit eine standardisierte Grundlage für Finanzverwaltungen schaffen und das Risiko späterer Beanstandungen durch Prüfinstanzen reduzieren.
Eine Rolle spielt die haushaltsrechtliche Einordnung auch bei der Finanzierung kommunaler Energieprojekte. Beim Contracting übernimmt ein Energiedienstleister Investitionen, die andernfalls die Kommune finanzieren müsste. Je nach Vertragsmodell erfolgt die Refinanzierung beispielsweise über Energiekosten oder vertraglich vereinbarte Einsparungen. Für Kommunen kann das Investitionen ermöglichen, ohne die Mittel vollständig zu Beginn des Projekts aus dem eigenen Haushalt bereitzustellen.
Der Leitfaden „Contracting-Projekte im kommunalen Haushalt buchen“ ist auf der Internetseite der KEA-BW als PDF abrufbar.