Zwei Urteile, eine abgelehnte BGH-Beschwerde, und die Versicherung winkt ab: Der Ex-Chef der Stadtwerke Bad Belzig sieht sich einer Schadensersatzforderung in Millionenhöhe gegenüber.
Niederlage auch in oberster Instanz: Der vormalige Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig ist mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat den Streitwert auf 3,5 Millionen Euro festgelegt. Dieser Betrag steht den Stadtwerken als Schadensersatz zu. Die Anwälte des Ex-Chefs hatten die BGH-Entscheidung zuletzt noch angefochten. Doch: „Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 22. April 2026 wird zurückgewiesen“, heißt es in einem Beschluss des II. Zivilsenats des BGH.
„Drei Instanzen haben jetzt festgestellt, dass er schuld ist“, kommentiert Bürgermeister Robert Pulz (parteilos) die Entscheidung gegen den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke. Im Dezember 2021 musste der Kommunalversorger Insolvenz anmelden. Entstanden war die Schieflage durch Stromgeschäfte des Ex. Der Beklagte habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, „indem er nach bereits im März 2021 vorausgegangenen Stromleerverkäufen und trotz gestiegener Marktpreise im Juni 2021 erneut Stromleerverkäufe im Umfang eines Mehrfachen des Gesamtjahresenergiebedarfs der Stadtwerke tätigte“, stellte das Brandenburgische Oberlandesgericht fest. Die Revision ließ das OLG nicht zu.
In Bad Belzig rechnet man nicht damit, dass die D&O-Versicherung für die Schadensersatzforderung aufkommt. Das OLG hatte in der Urteilsbegründung betont, dass der Beklagte „eindeutig die Grenzen des wirtschaftlich vertretbaren und den Regeln kaufmännischer Sorgfalt entsprechenden Risikos überschritten“ hat. „Wir gehen davon aus, dass der Sachwalter jetzt Vermögen einzieht“, erklärt Stadtoberhaupt Pulz gegenüber der Redaktion.
Versicherung rechnet mit Deckungsschutzklage
Auch die Versicherungsgesellschaft weist auf das vorsätzliche Handeln des Ex-Stadtwerke-Chefs hin. „Der Geschäftsführer hat es sehenden Auges gemacht“, so ein Sprecher der Versicherung. Wirtschaftliche Spekulation sei nicht versichert. Übernommen habe man im Rahmen der D&O-Police Rechtsanwaltskosten des Beklagten.
Abgeschlossen scheint der Fall nicht. Die Versicherungsgesellschaft nimmt an, dass der Sachwalter eine Deckungsklage einreicht. Der Sachwalter selbst war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.
Bad Belzig hat nach Angaben der Versicherung eine D&O-Police für alle Organe der Stadtwerke abgeschlossen. Gegen andere Organe – außer dem Geschäftsführer – seien keine Schadensersatzforderungen erhoben worden, so der Versicherungssprecher. Im Jahresabschluss für das Jahr 2021 wiesen die Stadtwerke einen Fehlbetrag von 32 Millionen Euro aus. Im Dezember 2022 wurde Pulz` Amtsvorgänger Roland Leisegang, Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke, in einem Bürgerentscheid abgewählt.
Dass Geschäftsführer komplett mit Privatvermögen haften, ist die Ausnahme. 99 Prozent der Fälle laufen nach Angaben von Ansgar Pallasky auf einen Vergleich hinaus. Der Frankfurter Rechtsanwalt, der die Geschäfte des Berufsverbandes kommunaler Unternehmensleiter (BKU) führt, betont jedoch, dass bei vorsätzlicher Pflichtverletzung ein Deckungsausschluss gilt.
Anders verhält es sich bei einer Vermögenseigenschadenversicherung. Solche Policen decken etwa auch Veruntreuung ab. Wenn ein Abteilungsleiter Geld abzweigt und der Chef erkennt das erst spät, übernimmt die Versicherung den Schaden. Bundesweit aber gibt es nur rund zehn Versicherungsgesellschaften, die diesen Schutz anbieten, erläutert ein Branchenkenner gegenüber der Redaktion. (mf)