Das Oberlandesgericht Rostock hat einer Unterlassungsklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg stattgegeben. Die bisherige Preisformel für Fernwärme darf nicht mehr verwendet werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat am 22. Juli einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Stadtwerke Neubrandenburg GmbH („Neu.sw“) stattgegeben. Das kommunale Energieversorgungsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern darf die bisher verwendete Formel zur Berechnung der Fernwärmepreise nach dem Urteil nicht länger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsetzen.
Nach Angaben des Gerichts verstößt die bisherige Preisanpassungsklausel gegen geltendes Recht. Richterin Diana Boldt erklärte, dass die Formel in ihrer derzeitigen Ausgestaltung künftig nicht mehr verwendet werden dürfe. Der VZBV hatte die Unterlassungsklage eingereicht, weil er die Preisgestaltung für nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar hält.
Nur neue Vertragsverhältnisse betroffen
Das Urteil betrifft nach Angaben des Gerichts in erster Linie neue Vertragsverhältnisse. Künftige Kundinnen und Kunden dürfen keine Verträge mehr erhalten, die die beanstandete Preisanpassungsklausel enthalten. Für bestehende Verträge ergeben sich aus der Entscheidung zunächst keine unmittelbaren Folgen. Ob Bestandskundinnen und -kunden Ansprüche auf Rückzahlungen geltend machen können, soll eine noch anhängige Musterfeststellungsklage klären.
Nach Angaben des VZBV richtet sich die mögliche Erstattung nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Verträge, die vor dem 31. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, sollen nach Auffassung der Verbraucherschützer nachträglich erhobene höhere Fernwärmepreise unwirksam sein. Bei Verträgen, die nach diesem Stichtag geschlossen wurden, soll der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich bleiben. Spätere Preisanpassungen auf Grundlage der beanstandeten Formel hält der Verband ebenfalls für unwirksam.
Bei einer positiven Entscheidung in der Musterfeststellungsklage geht der VZBV davon aus, dass betroffene Kundinnen und Kunden je nach Einzelfall mehrere hundert oder sogar tausend Euro zurückfordern könnten. Nach Angaben des Verbands gegenüber dem Nordkurier ist eine Beteiligung an der Sammelklage weiterhin möglich.
Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim VZBV, wertete die Entscheidung als Stärkung der Position der Verbraucherschützer in dem laufenden Musterverfahren. Das Urteil sei ein weiterer Anlass für Betroffene, ihre möglichen Ansprüche durch eine Teilnahme an der Sammelklage zu sichern. Nur für angemeldete Teilnehmer werde die Verjährung möglicher Ansprüche aufgrund der beanstandeten Preiserhöhungen seit 2022 gehemmt, erklärte der Verband.
Stadtwerke erwäge Rechtsmittel gegen das Urteil
Die „Neu.sw“ kündigte unterdessen eine Prüfung der Entscheidung an. Geschäftsführer-Sprecher Ingo Meyer erklärte laut Medienberichten, das Unternehmen werde zunächst die schriftlichen Urteilsgründe auswerten und anschließend die rechtlichen sowie praktischen Konsequenzen bewerten. Zugleich deutete Meyer an, dass die Stadtwerke Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wollen.
Der Rechtsstreit ist Teil einer bundesweiten Auseinandersetzung über die rechtliche Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln in der Fernwärmeversorgung. Verbraucherschützer gehen seit Längerem gegen aus ihrer Sicht rechtswidrige Preisformeln verschiedener Versorgungsunternehmen vor. (sh)