Das Land Niedersachsen hat die Fertigung russischer VVER-Brennelemente in Lingen unter strengen Auflagen genehmigt. Kritik kommt vom BUND.
Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) hat den atomrechtlichen Antrag der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), die zum französischen Framatome-Konzern gehört, genehmigt, im Brennelementewerk Lingen künftig auch Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart (VVER) herzustellen. Die Genehmigung steht unter umfangreichen Auflagen und betrifft die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom beziehungsweise dessen Tochter TVEL.
Ein ursprünglich in Deutschland geplantes Gemeinschaftsunternehmen mit der Rosatom-Tochter für die Lizenzfertigung von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart wurde nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht realisiert. Stattdessen gründeten Framatome und TVEL ein Joint Venture in Frankreich. In dessen Auftrag soll nun die Fertigung in Lingen erfolgen.
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) betont in einer aktuellen Mitteilung, atomrechtliche Entscheidungen seien nach Recht und Gesetz zu treffen. Lägen die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen vor und könnten verbleibende Risiken durch geeignete Maßnahmen und Auflagen ausreichend begrenzt werden, müsse die Genehmigung erteilt werden. Sollten sich künftig neue Erkenntnisse zu Risiken oder eine veränderte Sicherheitslage ergeben, könne die Genehmigungsbehörde mit weiteren Auflagen reagieren.
Rechtsgutachten bringt Nebenbedingungen ins Spiel
Das Ministerium verweist zugleich auf den außergewöhnlichen Charakter des Verfahrens. Erstmals sei ein russischer Staatskonzern in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt, während Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führe. Das BMUKN habe diese Zusammenarbeit wiederholt kritisch bewertet und deshalb zusätzlich ein Rechtsgutachten eingeholt. Nach Auffassung des Ministeriums könne das Atomrecht eine Kooperation mit Rosatom jedoch nicht grundsätzlich untersagen. Hierfür wären vielmehr EU-weite Sanktionen gegen den Nuklearsektor erforderlich. Für solche Sanktionen gebe es bislang keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten.
In dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Gutachten hat Prof. Gerhard Roller, Professor für Öffentliches Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences, untersucht, ob das atomrechtliche Versagungsermessen nach § 7 Absatz 2 Atomgesetz sicherheitspolitische Gesichtspunkte berücksichtigen kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Belange der inneren und äußeren Sicherheit grundsätzlich in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können. Zugleich empfiehlt er, zunächst zu prüfen, ob mögliche Risiken durch geeignete Nebenbestimmungen ausreichend begrenzt werden können, bevor eine Genehmigung versagt wird.
Das Bundesumweltministerium hatte das Rechtsgutachten bereits im März 2023 in Auftrag gegeben. Das im Juni 2023 vorgelegte Gutachten entstand damit zu Beginn des langwierigen Genehmigungsverfahrens und sollte klären, welche sicherheitspolitischen Aspekte im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber einer Beteiligung des russischen Staatskonzerns Rosatom berücksichtigt werden können.
Diesen Ansatz greift auch die jetzt veröffentlichte Genehmigung auf. Sie enthält zahlreiche zusätzliche Sicherheitsauflagen. So dürfen Mitarbeiter von Rosatom oder TVEL die Anlage grundsätzlich nicht betreten. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen, nach einer besonderen Zuverlässigkeitsprüfung, im Vier-Augen-Prinzip und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Zudem werden ein Zugriff russischer Beschäftigter auf IT-Systeme ausgeschlossen, die Trennung der IT-Infrastruktur vorgeschrieben sowie zusätzliche Prüfungen von Hard- und Software verlangt. Auch regelmäßige Sensibilisierungen der Beschäftigten und eine enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz gehören zu den Auflagen.
Scharfe Kritik kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Verband kündigte an, rechtliche Schritte gegen die Genehmigung zu prüfen. Rosatom sei unmittelbar in den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingebunden und an der Besetzung des Kernkraftwerks Saporischschja beteiligt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Russland über die Kooperation in Lingen Zugang zu kritischer Infrastruktur und sicherheitsrelevanten Informationen erhalte. Der BUND wirft dem Bund vor, geopolitische Risiken bei der atomrechtlichen Entscheidung ausgeblendet zu haben, und fordert weiterhin, die Uranfabriken in Lingen und Gronau gesetzlich stillzulegen. (fw)