Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird per sofort unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) fortgeführt, teilte die Förderbank KfW am 21.
Juli mit. Das GModG, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der vorigen Ampelkoalition ersetzt, war am 10.
Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, es war aber bis 21.
Juli noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Verschiedene Verbände hatten an Bundespräsident Walter Steinmeier (SPD) appelliert, die Ausfertigung zu verweigern (wir berichteten). Mit anderen Worten: Die KfW macht ihren neuen Förderaufruf unter Vorgriff auf das GModG, das den Beginn der umgestalteten BEG-Förderung auf den 21.
Juli festlegt.
Ziel der Förderung bleibt es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Von sofort an gelten demnach geänderte Förderbedingungen für die BEG-Heizungsförderung in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für die Förderung energetischer Sanierungen. Im Bereich
Wohngebäude beträgt die Grundförderung für Heizungen weiterhin 30
Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000
Euro für die erste Wohneinheit und bei gestaffelten Beträgen für weitere Wohneinheiten. Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus stärker nach Jahreseinkommen differenziert, für Haushalte mit Kindern gelte angehobene Einkommensgrenzen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen, wird jedoch von Februar 2027 an schrittweise reduziert. Im ersten Quartal 2027 soll zudem ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Dann sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15
Prozent; für innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von nochmal 15
Prozent vorgesehen. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
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Die vom 21. Juli 2026 an gültige Heizungsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - hier nur für Wohngebäude (zur Vollansicht auf die Grafik klicken) Quelle: KfW |
Auch bei der Heizungsförderung für
Nichtwohngebäude gelten neue Höchstbeträge und Anpassungsmechanismen. Für Gebäude bis 150
Quadratmeter Nettoraumfläche liegt der Förderhöchstbetrag ebenfalls bei 28.000
Euro, bei größeren Gebäuden gelten zusätzliche Flächenwerte. Diese Höchstbeträge werden von Februar 2027 an ebenfalls schrittweise abgesenkt.
Bei der Förderung
energetischer Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden entfällt der bisherige Zusatzbonus von 5
Prozent für Effizienzhaus-Stufen mit EE-Klasse. Für Wohngebäude wird die Förderung einheitlich auf 150.000
Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10
Prozentpunkte reduziert. Dies gilt auch für Zuschüsse an Kommunen.
Ausgeweitet wird der Bonus für
serielles Sanieren: Für Wohngebäude gilt er künftig auch für die Effizienzhaus-Stufe 70
EE. Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus neu eingeführt. Die Beantragung soll voraussichtlich von Ende September 2026 an möglich sein.
Bereits erteilte Förderzusagen bleiben gültig. Eingegangene, noch nicht beschiedene Anträge werden nach den geltenden Förderbedingungen geprüft. Die Förderung steht weiterhin unter dem Vorbehalt verfügbarer BEW-Gelder.
Die KfW hat die Details der umgestalteten BEG-Förderung
auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Und der Hersteller Stiebel Eltron stellt einen
Online-Förderrechner für den Einbau einer Wärmepumpe in ein selbstgenutztes Einfamilienhaus zur Verfügung
(geo)