Die Planungen für den Windpark Lammerskopf in Baden-Württemberg können weitergehen. Bürgerentscheide brachten die erforderliche Zustimmung der Bevölkerung aus zwei Kommunen.
Es ist nur ein Zwischenhalt, allerdings kein ganz unwichtiger: Mit Bürgerentscheiden am 12. Juli haben zwei Standortkommunen sich die Zustimmung ihrer Bevölkerung für einen geplanten Windpark im Odenwald gesichert. Die Turbinensammlung auf dem bewaldeten Bergrücken Lammerskopf soll sich auf das Gebiet von Heidelberg (sieben Anlagen) und der Nachbarstadt Neckargemünd (eine) verteilen.
In Heidelberg kam das Pro-Park-Lager nach Angaben der Stadtverwaltung auf 66,7 Prozent der abgegeben Stimmen. Dabei mussten die Ja-Stimmen zugleich ein gesetzlich vorgeschriebenes Quorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten erreichen, das Minimum lag entsprechend bei 21.711 Stimmen. Der erreichte Wert lag mit 28.943 Zustimmenden darüber, die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 40,1 Prozent.
In Neckargemünd stimmte die Bevölkerung zeitgleich ab. Hier fiel die Beteiligung (49,2 Prozent) etwas höher, die Zustimmung mit 57,2 Prozent etwas niedriger aus. 2.976 Ja-Stimmen lagen gleichwohl auch hier deutlich über dem erforderlichen Quorum (20 Prozent, 2.105 Stimmen). Die Kommune hatte zuvor deutlich gemacht, die eine Windenergieanlage nur zulassen zu wollen, sofern der Großteil des Parks in Heidelberg ebenfalls gewollt ist.
Die Abstimmungen haben den Rang eines Ratsbeschlusses und binden die örtliche Politik drei Jahre lang. In der nächsten Zeit stehen dem Windpark allerdings weitere Hürden im Weg: Umfangreiche Nachweise im Genehmigungsverfahren sind erforderlich, um die Verträglichkeit der Anlagen in dem FFH- und Landschaftsschutzgebiet zu belegen. (vs)
Die Turbinen sind das Vorhaben einer Projektgesellschaft, an der auch die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind. Sie hatte bei einer Flächenausschreibung der Waldbehörde Forst BW vor rund drei Jahren den Zuschlag für die Entwicklung des Gebiets bekommen (wir berichteten). Ob sämtliche acht Anlagen in dem Genehmigungsprozess den behördlichen Segen erhalten, ist offen. Umwelt- und Naturschutzverbände hatten bereits den bisherigen Prozess kritisch begleitet und werden vermutlich ihre Bedenken auch im weiteren Verlauf vortragen. (vs)