Mitnetz Strom installiert 100.000. intelligentes Messsystem
Der Eon-Verteilnetzbetreiber Mitnetz Strom hatte bereits im vierten Quartal 2025 die gesetzlich geforderte Einbauquote bei intelligenten Messsystemen übertroffen.
Mitnetz Strom hat im Juni 2026 nach eigenen Angaben das 100.000. intelligente Messsystem (iMSys) in seinem Netzgebiet installiert. Nach eigenen Angaben hatte der grundzuständige Messstellenbetreiber bereits im vierten Quartal 2025 eine Quote von 31,1 Prozent seiner Pflichteinbaufälle abgearbeitet. Die gesetzlich vorgegebene Mindestquote für den Pflichteinbau von 20 Prozent bis Anfang 2026 sei damit übertroffen worden. Er weist darauf hin, dass die durchschnittliche bundesweite Quote damals lediglich bei 23,3 Prozent gelegen habe. Unter Einbeziehung optionaler Einbauten habe Mitnetz Strom sogar 46,6 Prozent erreicht, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Der flächendeckende Einbau intelligenter Messsysteme läuft bei Mitnetz Strom seit dem Jahr 2020. Tobias Sauer, Leiter Mess- und Zähldienste des Unternehmens, führt den bisherigen Fortschritt auf eine schrittweise Anpassung der Abläufe zurück. Zu Beginn habe zunächst der Umgang mit der neuen Technologie im Vordergrund gestanden. Inzwischen seien die Montageprozesse weiterentwickelt worden.
Der Einbau in Neubauten mit modernen Zählerschränken erfolge zwar in der Regel problemlos, hieß es in der Mitteilung. Die Nachrüstung in älteren Gebäuden jedoch stelle die Monteure jedoch teilweise vor technische Herausforderungen. Sauer verweist insbesondere auf Zählerstandorte in Kellerräumen mit massiven Mauerwerken. Dort könne die Erreichbarkeit des Kommunikationsmoduls für die Datenübertragung eingeschränkt sein. Für solche Situationen seien inzwischen geeignete technische Lösungen entwickelt worden.
Neben der herkömmlichen Mobilfunkanbindung ist beispielsweise auch die Anbindung über Breitband-Powerline oder LTE-450 eine Möglichkeit, intelligente Messsysteme hinter dicken Mauern zu erreichen.
Der Austausch der Zähler erfolgt nach Angaben von Mitnetz Strom entweder im Rahmen der regulären Wechselzyklen oder anlassbezogen, etwa bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Betroffene Kunden würden in der Regel drei Monate vor dem geplanten Einbau schriftlich informiert.