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Volker Stephan
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Dienstag, 09.06.2026, 17:26 Uhr
Biomasse
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Trotz Zuschlag für Biomethananlagen übt Verband Kritik
Erstmals seit 2022 haben Biomethananlagen bei einer Ausschreibung einen Zuschlag der Bundesnetzagentur erhalten. Für ein Verbände-Kollektiv ist das allerdings kein Grund zur Freude.
Deutlich unterzeichnet endeten die jüngsten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Biomasse- und Biomethan-Anlagen. Wie die Bonner Behörde am 9. Juni bekannt gab, lag die Gebotsmenge für Biomasse bei 637 von 727 ausgeschriebenen MW. Bei Biomethan gab es Gebote im Gesamtumfang von 38 MW − bei 61 MW in der Ausschreibung.

Wer zum Termin am 1. April dieses Jahres Gebote für seine Biomethananlagen eingereicht hatte, erhielt auch einen Zuschlag. Erstmals wirkte sich das Biomassepaket auf das Gebotsverfahren aus, das im September 2025 den Segen der EU-Kommission erhalten hatte. Außerdem erhöhte die Bundesnetzagentur den Höchstwert um 10 Prozent auf maximal 23,13 Cent je kWh.

Die sechs bezuschlagten Biomethan-Projekte – je zwei in Sachsen (20 MW) und Niedersachsen (7 MW) sowie je eins in NRW (6 MW) und Schleswig-Holstein (5 MW) – lagen mengengewichtet mit 23,08 Cent nah am Höchstwert. Die Zuschläge lagen zwischen 22,99 Cent und 23,12 Cent.

Anders die Situation bei den Biomasseanlagen. Weil die Ausschreibung unterzeichnet war, griff hier die gesetzliche Regelung, nur 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote einen Zuschlag geben zu können. Entsprechend erhielten 388 Gebote mit 491 MW das Okay der Behörde, 29 Projekte schloss sie aus.

Wer mit seinem Kraftwerk zum Zuge kam, erhält künftig zwischen 12,05 Cent und 19,38 Cent je kWh. Auf die Zuschlagsmenge berechnet liegt der Durchschnitt bei 18,46 Cent. Projekte in Bayern (123 MW, 111 Zuschläge) liegen mengenmäßig vorne, vor Niedersachsen (105 MW, 84 Zuschläge), NRW (55 MW, 43 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (47 MW, 31 Zuschläge).

Für das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), das vier Fachverbände vertritt, ist das Ergebnis der Ausschreibungen ein Zeichen für die „Praxisferne“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Bereich Biogas. Die Unterzeichnung war laut HBB-Leiterin Sandra Rostek folgerichtig, weil „zahlreiche Anlagenbetreiber keine Zukunft für ihre Anlagen sehen und nicht in den Ausschreibungen bieten“.

Ein Dorn im Auge sind dem HBB etwa die Deckelung der zu verwendenden Mais-Menge oder die begrenzten Betriebsstunden für Biogasanlagen. Auch die aktuellen Entwürfe für das neue EEG zeigten in diesem Bereich keine Perspektive auf. Daher fordert das im HBB zusammengeschlossene Verbände-Kollektiv im Rahmen der EEG-Reform ein Biomassepaket 2.0 mit größerer betriebswirtschaftlicher Freiheit in der Ausgestaltung der Anlagenkonzepte. Das würde zu mehr Wirtschaftlichkeit führen und Anreize für eine flexible Strom- und Wärmeproduktion gewährleisten.

Die Bundesnetzagentur hat derweil die Termine für die nächsten Ausschreibungsrunden im Herbst 2026 festgesetzt: Für Biomasseanlagen ist der 1. Oktober der Stichtag, für Biomethananlagen ist es der 1. September.