Das Bundeskabinett hat das StromVKG beschlossen. Verbände, Netzbetreiber und Länder sehen Fortschritte für die Versorgungssicherheit, fordern aber Nachbesserungen.
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai den Entwurf für das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen und damit den Weg für neue Ausschreibungen gesicherter Kraftwerksleistung freigemacht. Verbände der Energiewirtschaft und Netzbetreiber bewerten den Schritt grundsätzlich positiv, kritisieren jedoch offene Fragen bei der regionalen Verteilung neuer Gaskraftwerke sowie bei den technischen Vorgaben.
Kritik kommt aus Ostdeutschland. Sachsen und Sachsen-Anhalt sehen die geplante regionale Verteilung neuer Kraftwerkskapazitäten zulasten des Ostens. Nach dem Gesetzentwurf sollen rund zwei Drittel der neuen Gaskraftwerke im netztechnischen Süden entstehen. Dazu zählen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Ein Drittel der Kapazitäten ist für den übrigen Teil Deutschlands vorgesehen.
Mitteldeutschland vernachlässigt?
Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann kritisierte, dass die vorgesehene Ausschreibung mit einem „Südbonus“ dazu führen könnte, dass Standorte in Ostdeutschland leer ausgingen. Stattdessen forderte er getrennte Ausschreibungen für Nord- und Süddeutschland. Nach Angaben des Ministeriums bestehe sonst die Gefahr, dass deutlich mehr als zwei Drittel der neuen Kraftwerke im Süden entstünden.
Ähnliche Kritik äußerte der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz. Dessen Vorsitzender der Geschäftsführung Stefan Kapferer erklärte, neue Kraftwerke seien notwendig, um Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Der aktuelle Gesetzentwurf biete jedoch keine verlässliche Lösung für die regionale Verteilung der Kapazitäten. Es bestehe die Gefahr, dass im Netzgebiet von 50 Hertz keine neuen Kraftwerke entstünden. Kapferer forderte daher Nachjustierungen bei den Ausschreibungen, damit auch Standorte im netztechnischen Norden berücksichtigt würden.
Auch der Energiekonzern Leag sieht die Lausitz benachteiligt. Vorstandschef Adi Roesch sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Chancen für neue Kraftwerke im Osten seien „extrem reduziert“. Dennoch wolle das Unternehmen weiter für die Standorte Schwarze Pumpe in Brandenburg und Lippendorf in Sachsen kämpfen. Dort plant die Leag wasserstofffähige Gaskraftwerke.
Verbände fordern klare Definitionen
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßte insbesondere, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) im StromVKG als eigene Kategorie berücksichtigt werden. Damit werde eine gleichberechtigte Teilnahme an Ausschreibungen und dem geplanten Kapazitätsmarkt ermöglicht, erklärte Hauptgeschäftsführerin Barbara Minderjahn. Positiv sei zudem, dass die KWK im Gebäudemodernisierungsgesetz erstmals ausdrücklich als Bestandteil der Wärmeversorgung erwähnt werde.
Nach Angaben des Verbands fehlen jedoch weiterhin rechtssichere Definitionen für KWK-Anlagen und wasserstofffähige Kraftwerke. Minderjahn forderte zudem eine schnelle Vorlage des novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, um die künftigen Rahmenbedingungen insgesamt bewerten zu können.
Auch der VDMA Power Systems sieht im Kabinettsbeschluss einen wichtigen Schritt. Geschäftsführer Dennis Rendschmidt erklärte, der Energieanlagenbau warte seit mehr als drei Jahren auf Ausschreibungen für gesicherte Leistung. Nun komme es darauf an, das Gesetz zügig durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. Gleichzeitig müssten technische Anforderungen wie die Vorgaben zur Momentanreserve praxisgerecht ausgestaltet werden.
EU-Genehmigung fraglich
Rechtliche Einwände gegen das StromVKG erhebt außerdem die Umweltorganisation Client Earth. Die Organisation hat ein Schreiben an die Europäische Kommission übermittelt und darin die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Beihilferecht infrage gestellt. Nach Ansicht der Juristen bevorzugen die Ausschreibungsbedingungen große Gaskraftwerke und etablierte Marktakteure zulasten von Batteriespeichern, Lastmanagement und kleineren Flexibilitätsoptionen.
Client Earth kritisiert zudem, dass die vorgesehenen Kapazitäten nicht ausreichend mit Versorgungssicherheitsanalysen begründet seien. Zudem fehle ein verbindlicher Dekarbonisierungspfad für wasserstofffähige Gaskraftwerke. Juristin Stephanie Nieuwbourg erklärte, das Gesetz könne in seiner derzeitigen Form nicht genehmigt werden, ohne zentrale Regeln des europäischen Energie- und Beihilferechts zu verletzen.
Bevor das StromVKG in Kraft treten kann, muss die Europäische Kommission die vorgesehenen staatlichen Beihilfen genehmigen. Die ersten Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke sollen laut Bundeswirtschaftsministerium bereits im September starten.