Herbert Marquard kann das Thema Pforzheim nun komplett zu den Akten legen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre hart kritisierten Ermittlungen gegen den Ex-Chef der Stadtwerke eingestellt.
Der frühere Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim geht unbehelligt aus einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Pforzheim heraus. Die Strafverfolgungsbehörde habe ihre Untersuchungen gegen Herbert Marquard eingestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage dieser Redaktion erklärte.
Marquard war während seiner Pforzheimer Zeit (2019-2025) in Verdacht geraten, im Zusammenhang mit einer neuen Beleuchtung für das örtliche Heizkraftwerk gegen Compliance-Regeln verstoßen zu haben. Außerdem sei es wegen einer vermeintlichen Verbindung zum ausführenden Unternehmen nicht zu Schadenersatzforderungen gekommen, als die Leuchtmittel nicht ausreichend funktionierten.
Der inzwischen in Bietigheim-Bissingen, ebenfalls Baden-Württemberg, tätige Manager hatte die von einem Whistleblower ausgelösten Ermittlungen von Anfang an als „unerklärliche Hetzkampagne eines einzelnen Mitarbeiters“ abgetan. Vor seinem Wechsel in den Kreis Ludwigsburg hatte er seinen neuen Arbeitgeber vorsorglich über die gegen ihn laufenden Ermittlungen informiert.
Behörde durchsuchte zu Unrecht die Privaträume
Die Staatsanwaltschaft hielt die Beschuldigungen für so substanziell, dass sie die Arbeit aufnahm, um eine mögliche Anklage vor dem Landgericht Karlsruhe zu prüfen. Im Zuge der Ermittlungen ordnete die Behörde auch zwei Hausdurchsuchungen an. Gegen diese setzte Herbert Marquard sich erfolgreich zur Wehr. Die 12. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ordnete die erfolgten Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Gegenständen in Marquards Privatwohnungen im August 2025 rückwirkend als rechtswidrig ein.
Die Staatsanwaltschaft erkannte nunmehr keinen hinreichenden Tatverdacht, dass Marquard sich der Untreue beim Vertragsabschluss über die Lichtanlage schuldig gemacht hätte. So verhalte es sich auch beim Vorwurf, es habe eine „Gegenleistung“ für den Kontrakt gegeben.
Von Selbstkritik ist bei der Darstellung der Behörde nicht viel zu erkennen. Auf die Frage, wie sie ihr rechtswidriges Vorgehen in den Privaträumen Marquards bewertet, sagte der Sprecher mit Verweis auf einen „Einzelfall“ lediglich: „Der Vorgang wurde aufgearbeitet“. Rechtsmittel gegen eine Hausdurchsuchung einzulegen, sei gesetzlich „grundsätzlich“ erlaubt. Die Aufhebung der Beschlüsse zur Durchsuchung und Beschlagnahme durch das Landgericht habe dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft die eingezogenen Unterlagen nicht verwenden konnte und wieder herausgab.
Auch die Frage, ob Marquard nicht in ausreichendem Maße auf Schadenersatz gedrungen habe, ist nun beantwortet. Hier sah die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren aufgrund der Geringfügigkeit ab. Die Beleuchtung sei teilweise nutzbar und die Schadenshöhe schwer zu bestimmen. Außerdem habe Herbert Marquard durch das zivilrechtliche Verfahren „Beeinträchtigungen“ hinnehmen müssen.
Die Stadtwerke hatten Marquard für dessen Arbeit im Jahr 2024 nicht formal entlastet, um den Fortgang der Ermittlungen abzuwarten. Im Laufe der Zeit hatte der frühere Geschäftsführer dann zum Gegenschlag ausgeholt und selbst Klage gegen den Versorger erhoben. Er hatte im zivilen Verfahren auf ausstehende Tantiemen in kolportierter Höhe von 200.000 Euro gepocht und wollte dies von der Kammer für Handelssachen am Landgericht Karlsruhe klären lassen. Ihren Streit haben die beiden Parteien inzwischen außergerichtlich beigelegt (wir berichteten).