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Susanne Harmsen
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Mittwoch, 13.05.2026, 15:05 Uhr
Strom
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Kabinett bringt Kapazitätsmarkt auf den Weg
Die Bundesregierung hat das StromVKG beschlossen, das ab 2031 neue Kraftwerkskapazitäten absichern soll. Verbände kritisieren Kostenrisiken und Technologieeinschränkungen.
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) hat das Bundeskabinett am 13. Mai den Rahmen für einen neuen Kapazitätsmarkt beschlossen. Das Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) soll sicherstellen, dass ab 2031 ausreichend steuerbare Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Hintergrund sind wachsende Anforderungen an das Stromsystem durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Kohleausstieg. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, erneuerbare Energien benötigten „gesicherte Leistung“ als Absicherung für Zeiten mit wenig Wind und Sonne. 

Das StromVKG führt dazu einen Kapazitätsmarkt ein. Betreiber sollen künftig dafür vergütet werden, Kraftwerksleistung bereitzuhalten. Laut BMWE sollen zunächst Ausschreibungen für insgesamt 11.000 MW neuer steuerbarer Leistung erfolgen. Davon entfallen 9.000 MW auf sogenannte Langzeitkapazitäten, die Strom über längere Zeiträume bereitstellen können. Weitere 2.000 MW sollen technologieoffen ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden. Die Verpflichtungsdauer beträgt jeweils 15 Jahre.

Weitere Ausschreibungen ab 2027

Ab 2027 und 2029 plant die Bundesregierung weitere technologieoffene Ausschreibungen. Dann sollen neben neuen Kraftwerken auch Speicher, flexible Verbraucher und Bestandsanlagen teilnehmen können. Das BMWE verweist darauf, dass europäische Analysen einen steigenden Bedarf an gesicherter Leistung ab den 2030er-Jahren erwarten.

Kritik am Gesetz kommt aus der Opposition. Katrin Uhlig (Grüne) bezeichnete es als verspätet und warf der Bundesregierung mangelnde Transparenz vor. Ihrer Ansicht nach fehle weiterhin ein klarer Plan für den Ausstieg aus fossilem Gas.

Auch Branchenverbände begrüßten zwar grundsätzlich den Vorstoß, äußerten aber deutliche Kritik an der Ausgestaltung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte nach Angaben seiner Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae schnelle Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen für Investitionen. Der Verband warnte davor, dass unklare Vorgaben höhere Finanzierungskosten verursachen könnten.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht Nachbesserungsbedarf. Nach Einschätzung des Verbands droht der Gesetzentwurf kleinere und mittlere Unternehmen zu benachteiligen. Hohe finanzielle Sicherheiten und technische Anforderungen könnten insbesondere Stadtwerke von den Ausschreibungen ausschließen. Der VKU warnte vor einer zunehmenden Marktkonzentration im Kraftwerkssektor.

Branche fürchtet teures System

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) kritisierte fehlende Angaben zu den erwarteten Kosten des Systems. Geschäftsführer Wolfgang Weber erklärte, die geplanten Kapazitätsausschreibungen würden ab 2031 zusätzliche Belastungen für den Strompreis verursachen. Zudem werde die Chance vertan, marktwirtschaftliche Instrumente wie eine Absicherungspflicht für Stromlieferanten stärker zu nutzen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sprach von einer zu starken staatlichen Technologielenkung zugunsten von Gaskraftwerken. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt und Industrie der DIHK, erklärte, dadurch würden Preisrisiken und geopolitische Abhängigkeiten verstärkt. Stattdessen plädierte die DIHK für technologieoffene Marktmechanismen.

Thinktanks und Klimaschutzorganisationen fordern zugleich eine stärkere Berücksichtigung von Batteriespeichern. Der globale Thinktank Ember und die Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) verweisen auf aktuelle Analysen, wonach Speichertechnologien systematisch benachteiligt würden.

Nach Angaben der Organisationen mussten 2025 rund acht Milliarden kWh Strom aus Wind- und Solaranlagen abgeregelt werden. Ein Teil davon hätte mit zusätzlichen Batteriespeichern genutzt werden können, von denen derzeit Projekte mit mehr als 10.000 MW Leistung in der Planung oder bereits im Bau seien.

Das BMWE will den Gesetzentwurf nun zügig durch Bundestag und Bundesrat bringen. Zudem benötigt das StromVKG noch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung verweist darauf, dass bereits Anfang 2026 eine Grundsatzeinigung mit Brüssel erzielt worden sei.

Parallel plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung. Für 2027 kündigt das BMWE Ausschreibungen für wasserstofffähige Kraftwerke an. Ebenfalls vorgesehen sei ein weiteres Gesetz für einen umfassenden Kapazitätsmarkt ab 2032.

Der Gesetzesentwurf zum StromVKG steht im Internet bereit.