E&M Home > E&M Marktplatz > E&M Nachrichten
Das Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Georg Eble
Susanne Harmsen
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 13.05.2026, 14:09 Uhr
Politik
E&M News
Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und erlaubt neue Gas- und Ölheizungen unter Auflagen weiter.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) will die Bundesregierung die Regeln für die Wärmewende im Gebäudesektor neu ausrichten. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und dem Bundesbauministerium (BMWSB) am 13. Mai in Berlin. Das Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und nun im Bundestag beraten werden.

Zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen Vorgabe, wonach neu eingebaute Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Künftig sollen Eigentümer wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen können. Dazu zählen Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseanlagen sowie Gas- und Ölheizungen.

Nach Angaben der Bundesregierung bleibe der Klimaschutz über eine sogenannte „Bio-Treppe“ abgesichert. Wer ab 2029 neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen nutzt, muss schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Energieträger einsetzen. Vorgesehen sind zunächst zehn Prozent Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff ab 2029. Der Anteil steigt bis 2040 auf 60 Prozent.

Überprüfung 2030 geplant

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte, das Gesetz setze stärker auf „Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit“ als das bisherige Regelwerk. Bundesbauministerin Verena Hubertz sprach von mehr Planungssicherheit und größerer Entscheidungsfreiheit für Eigentümer und Branche.

Der Entwurf sieht eine Evaluierung im Jahr 2030 vor, ob die Vorgaben ausreichen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die Bundesregierung betont außerdem, dass die bestehende Förderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 erhalten bleiben soll.

Neu geregelt wird auch die Verteilung von Zusatzkosten zwischen Mietern und Vermietern. Demnach sollen bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen die CO2-Kosten und Gasnetzentgelte ab 2028 hälftig aufgeteilt werden. Ab 2029 gilt dies zusätzlich für die Mehrkosten der vorgeschriebenen biogenen Brennstoffe in den ersten Stufen der Bio-Treppe.

Viel Kritik von Umweltschützern

Kritik kommt von Umweltverbänden und der Opposition. Der Grünen-Politiker Michael Kellner erklärte, mit dem Entwurf sei das Klimaschutzziel 2045 nicht erreichbar. Fridays for Future demonstrierte am Mittwochmorgen vor dem Kanzleramt gegen die Reform.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach von einer „fossilen Rolle rückwärts“. Die Umweltorganisation sieht die Klimaziele gefährdet und kündigte rechtliche Schritte gegen das Gesetz in seiner jetzigen Form an. Auch Greenpeace und die Klima-Allianz Deutschland werfen der Bundesregierung vor, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verlängern.

Für die kommunalen Unternehmen sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Der Entwurf enthält gute Ansätze.“ Dazu zähle die Abräumung „überbürokratischer Regelungen“. Allerdings verändere der Regierungsentwurf die Spielregeln bei der Wärmewende und bei der Wärmeplanung der Kommunen erheblich. „Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt“, sagte Liebing in Bezug auf das parlamentarische Verfahren. 
 
Die Koalition müsse rasch für Planungssicherheit für die Wärmewende sorgen. Dazu gehöre eine Biomethanstrategie sowie ein Wärmepaket aus KWKG, AVB Fernwärme und Wärmelieferverordnung, „am besten noch vor der Sommerpause“, so Liebing.

Der Chef des Stadwerkeverbunds Thüga, Constantin H. Alsheimer begrüßte den Kabinettsbeschluss, forderte jedoch fairen Wettbewerb. „Was es braucht, ist Freiheit mit Verbindlichkeit.“ Leitgröße der Wärmewende sollte die Wärmeplanung sein, die auch gesetzlich mehr Verbindlichkeit braucht, forderte Alsheimer. Er kritisierte die geplante Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern. Diese schaffe Bürokratie und verzerre den Wettbewerb.

Gaswirtschaft erfreut

Der Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht in der Reform zusätzliche Optionen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Vorstand Timm Kehler verwies darauf, dass rund 13,9 Millionen Gasheizungen derzeit etwa 56 Prozent aller Wohnungen in Deutschland versorgten. Hybridheizungen und grüne Gase könnten daher eine wichtige Rolle spielen.

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßte, dass die Bundesregierung die verpflichtende Nutzungskaskade für feste Biomasse gestrichen hat. Dies sei ein entscheidender Schritt, um „die energetische Nutzung von Holz als unverzichtbare Säule einer sicheren, regionalen Wärmeversorgung nicht künstlich zu benachteiligen“. 

Nach Angaben der Bundesregierung setzt das Gesetz die europäische Gebäuderichtlinie eins zu eins in deutsches Recht um. Zusätzliche Anforderungen über die EU-Vorgaben hinaus seien nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf zum GModG steht im Internet bereit.