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Susanne Harmsen
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Mittwoch, 07.01.2026, 14:51 Uhr
Gas
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Bund plant Gasabkommen mit Niederlanden
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Abkommen mit den Niederlanden zur gemeinsamen Erschließung eines grenzüberschreitenden Erdgasfelds vor Borkum vorgelegt.
Die Bundesregierung will die rechtlichen Grundlagen für eine gemeinsame Erdgasförderung mit den Niederlanden in der Nordsee schaffen. Dazu hat sie dem Bundestag den Entwurf eines Vertragsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz soll das „Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ in nationales Recht überführen, wie aus der Bundestagsdrucksache 21/3491 hervorgeht.

Konkret geht es um eine grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätte vor der Nordseeinsel Borkum. Das sogenannte N05-A-Feld liegt im Grenzbereich beider Staaten und erstreckt sich sowohl auf deutsches als auch auf niederländisches Hoheitsgebiet. Das Abkommen soll laut Bundesregierung die Zusammenarbeit beider Länder bei der Erschließung dieses Vorkommens regeln und zugleich einen Rahmen für weitere mögliche grenzüberschreitende Lagerstätten schaffen.

Nach Angaben der Bundesregierung enthält das Abkommen unter anderem Regelungen zur Ermittlung der förderbaren Erdgasvorkommen und zu deren Aufteilung zwischen den beiden Staaten. Vorgesehen ist demnach ein gemeinsames Verfahren, mit dem festgestellt wird, in welchem Umfang sich die Lagerstätte jeweils auf deutsches und niederländisches Gebiet erstreckt. Auf dieser Grundlage sollen die Anteile an der Förderung bestimmt werden. Zudem regelt das Abkommen die Erhebung von sogenannten Förderabgaben, die bei der Gewinnung von Erdgas anfallen.

Zusammenarbeit regeln
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Das Abkommen soll sicherstellen, dass die niederländischen und deutschen Bergbehörden ihre Aufsichtstätigkeiten abstimmen und Informationen austauschen. Ziel ist es laut Bundesregierung, ein einheitliches Vorgehen bei der Erschließung grenzüberschreitender Lagerstätten zu ermöglichen und widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.

Nicht Teil des Abkommens ist hingegen die Genehmigung des konkreten Förderprojekts im N05-A-Feld. Die Bundesregierung stellt in dem Gesetzentwurf klar, dass weder die bergrechtliche Zulassung noch die Entscheidung über Beginn, Umfang oder Dauer der Förderung auf Bundesebene getroffen werden. Diese Zuständigkeiten verbleiben demnach bei den Ländern. Für das N05-A-Feld ist das Land Niedersachsen verantwortlich.

Nach Darstellung der Bundesregierung folgt diese Aufgabenteilung den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes. Demnach entscheiden die zuständigen Landesbehörden über bergrechtliche Genehmigungen und überwachen die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Anforderungen, etwa in Bezug auf Umwelt- und Sicherheitsauflagen. Das Abkommen mit den Niederlanden ändere an dieser Zuständigkeitsverteilung nichts.

Keine konkrete Förderdauer festgelegt
Auch zur Dauer der möglichen Förderung äußert sich die Bundesregierung in dem Entwurf. Eine Erdgasförderung aus der Lagerstätte N05-A soll demnach nur so lange erfolgen, „wie die Nachfrage in den Niederlanden und Deutschland dies verlangt“. Eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der Lagerstätte ist damit nicht vorgesehen. Das Abkommen legt jedoch keine konkreten Fördermengen oder Laufzeiten fest, sondern beschränkt sich auf den rechtlichen und organisatorischen Rahmen der Zusammenarbeit.

Mit dem Gesetzentwurf bittet die Bundesregierung den Bundestag, dem Abkommen zuzustimmen und damit die Voraussetzung für dessen Inkrafttreten zu schaffen. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Abkommen völkerrechtlich wirksam werden. Über das weitere Vorgehen bei der konkreten Erschließung des N05-A-Felds entscheiden anschließend die beteiligten Unternehmen und die zuständigen Behörden auf Landesebene.