Bis zum 23. Januar erwartet die Bundesnetzagentur Stellungnahmen zum Prozess (
GBK-26-02-1#1) in der Anreizregulierung. Darin soll die Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit und der Netzleistungsfähigkeit angepasst werden. Im ersten Schritt erfolgte 2025 die Festlegung der Datenerhebung, welche die Energiewendekompetenz, die Digitalisierung und die Netzservicequalität abbildete.
Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurden Kennzahlen im Bereich der Netzleistungsfähigkeit ermittelt. Diese stehen nun im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (
GBK-24-02-1#4) zur Konsultation.
Netzleistungsfähigkeit neu abgefragtDie vorliegende Festlegung dient laut Behörde dazu, weiterhin Daten und einen geeigneten Datensatz zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit zu erheben. Zudem soll gegebenenfalls eine Methode entwickelt werden, mit welcher die berücksichtigten Kennzahlen mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Aus diesem Grund bezieht sich die vorliegende Datenerhebungsfestlegung nur noch auf die Netzleistungsfähigkeit als ein Bestandteil der Versorgungsqualität.
Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit in der vierten Regulierungsperiode, wie in den vergangenen Jahren, noch aufgrund der Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A) erhoben. Am 2. Januar 2026 wurde der
Festlegungsentwurf und der
Datenerhebungsbogenfür die Datenerhebung im Jahr 2026 zur Konsultation veröffentlicht.
Geeignete Daten gesuchtDie Datenerhebung ist eng verknüpft mit dem Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4, aktuell in der Konsultationsfassung). Die Inhalte des Erhebungsbogens sollen im Rahmen des jährlichen Monitorings der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts abgefragt werden.
Mit dem aktuellen Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, der gegenüber der Datenerhebung im Frühjahr 2025 angepasst und vom Umfang her deutlich reduziert wurde, stellt die Große Beschlusskammer Energie die Datenbedarfe zur Diskussion.
Geändertes Vorgehen gegenüber 2025Die Große Beschlusskammer Energie weist im Hinblick auf den Abschnitt 3 des Erhebungsbogens „Angeschlossene Leistung nach Technologie“ darauf hin, dass in der vormaligen Datenerhebung im Frühjahr 2025 hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher die „vereinbarte Anschlussleistung“ aufgeschlüsselt nach Technologie und Spannungsebene erhoben wurde. Im Rahmen der Überlegungen zur Entwicklung eines Anreizmechanismus hat sich diese Größe als nicht aussagekräftig erwiesen, um den Energieverbrauch zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen oder Speicher ausreichend zu bestimmen.
Um die Weiterentwicklung des Anreizmechanismus auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen, wurde der Erhebungsbogen im Abschnitt 3.4 um die Größe „entnommene Jahresarbeit von Verbrauchseinrichtungen und Speichern aufgeschlüsselt nach Technologie“ ergänzt. Zudem wurde die Größe „vereinbarte Anschlussleistung“ durch „installierte Leistung von Verbrauchseinrichtungen und Speichern“ ersetzt. In der vorliegenden Konsultationsfassung des Erhebungsbogens bittet die Große Beschlusskammer Energie sich dazu zu äußern, in welchem Umfang hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher Messwerte vorhanden oder aus vorhandenen Werten ableitbar sind.
Daneben ist die Große Beschlusskammer Energie offen für Approximationsmethoden, die eine hinreichend belastbare Bestimmung der durch diese Netznutzer vermiedenen CO2-Emissionen erlauben. Die eingereichten Stellungnahmen zum Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung werden veröffentlicht.
Die
Konsultation zum GBK-GZ-Prozess der Bundesnetzagentur steht im Internet bereit.