Deutliches Plus für „Wind an Land“: Das Ausschreibungsvolumen zum ersten Gebotstermin im neuen Jahr, den 1.
Februar, beträgt 3.445
MW. Vor dieser Anpassung waren 2.500
MW festgeschrieben. Die Bundesnetzagentur habe das verfügbare Ausschreibungsvolumen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Nachholung von in vergangenen Jahren nicht bezuschlagten Mengen angehoben, kommentiert der Bundesverband Windenergie (BWE) den Schritt der Bonner Behörde. „Damit stehen 2026 fast 1.000
MW mehr als die gesetzlich verankerten 10.000
MW zur Verfügung“,
Die Ankündigung, dass es bei der Anhebung des Ausschreibungsvolumens bleibt, wertet BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek als „positives Signal zum Jahresstart“. „Noch warten wir allerdings auf die letzten Ausschreibungsergebnisse aus dem November 2025. Hier war von einer starken Überzeichnung auszugehen. Dass die Veröffentlichung der Zuschläge diesmal über zwei Monate in Anspruch nimmt, ist unverständlich“, kritisiert Heidebrock.
Nach oben angepasst hat die Bundesnetzagentur auch das Ausschreibungsvolumen für Biomasse zum ersten Gebotstermin, dem 1.
April. Statt 563
MW sind es nun 726
MW.
Nach unten geht es für die Solarsparte. Für „Solar Freifläche“ sieht die Bundesnetzagentur für die Ausschreibung zum 1.
März ein Volumen von knapp 2300
MW vor, das sind rund 1.000
MW weniger als zuvor. Das Ausschreibungsvolumen für „Solar Aufdach“ zum 1.
Februar ist mit 283
MW angegeben, davor waren es 367
MW.
Unverändert ist das Ausschreibungsvolumen für „Biomethan“. Zu den beiden Gebotsterminen, dem 1.
April und 1.
September, schreibt die Regulierungsbehörde 300
MW aus.
Die Bundesnetzagentur hat
Ausschreibungsvolumina, Gebotstermine und ergänzende Hinweise auf ihrer Website veröffentlicht.