Im vergangenen Jahr genehmigte die Bundesnetzagentur rund 2.000 Kilometer neue Hochleistungs-Stromleitungen. Dies sind etwa 45
Prozent mehr als im Vorjahr (2024: 1.280 Kilometer), wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte.
Abgeschlossen wurden im Jahr 2025 unter anderem die Genehmigungsverfahren für die vier Gleichstrom-Leitungsprojekte A-Nord, Ultranet, Südlink und Südostlink, die durch mehrere Bundesländer verlaufen und zumeist als Erdkabel verlegt werden (wir berichteten). Es sind Hochleistungs-Überlandleitungen, die vor allem Windstrom aus dem Norden in die Verbrauchszentren im Süden und Westen bringen sollen.
Behördenpräsident Klaus Müller sprach von einem „Rekordjahr der Stromnetz-Genehmigungen“. „Der Ausbau des Stromnetzes ist unerlässlich für den Erfolg der Energiewende.“ Der Abschluss der Verfahren für die vier Stromautobahnen sei ein Ergebnis der Beschleunigung der vergangenen Jahre.
Der Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes ist derzeit gesetzlich auf rund 16.800
Kilometer festgelegt.
Erfasst sind dabei sämtliche Vorhaben aus dem Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) und dem Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG).
Dabei ist die Bundesnetzagentur für die Genehmigung von 9.600
Kilometern Neubau zuständig. Mit den Genehmigungen 2025 seien jetzt für rund 4.700 Leitungskilometer die Verfahren vollständig abgeschlossen, sagte ein Sprecher. Die Genehmigung für die übrigen 7.200
Kilometer Übertragungsnetz-Neubau liegt in den Händen der Bundesländer.
Von den 16.800
Kilometern waren Ende Juni 2025 etwa mehr als 3.500
Kilometer fertiggestellt, das waren 500 Kilometer mehr als ein Jahr zuvor. Die drei Projekte A-Nord, Südlink und Südostlink sollen 2027, Ultranet Ende 2026 in Betrieb genommen werden. Das Strom-Übertragungsnetz mit seinen Höchstspannungsleitungen hat bislang eine Länge von rund 39.000 Kilometern. Das Strom-Verteilnetz mit allen Spannungsebenen darunter hat eine Länge von insgesamt rund 1,8
Millionen Kilometern.
Netzkapazitäten sollen steigen Müller bekräftigte im Oktober bei einem Pressetermin, wo die Bundesnetzagentur die Genehmigung des letzten Abschnitts von Südlink bekanntgegeben hatte, dass er ab 2026 mit sinkenden Kosten für den Redispatch rechnet. Dabei handelt es sich um Zahlungen für die Erzeuger von erneuerbarem Strom, deren Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz nicht genug Kapazität hat, den Strom aufzunehmen. Gleichzeitig müssen anderswo Anlagen hochfahren, um Strom zu erzeugen. Mit steigender Netzkapazität hofft Müller, weiter gute Argumente zu haben, eine von der europäischen Netzbehörde Entsoe geplante Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Strompreiszone abzuwenden.
In einem „Bidding Zone Study Report“ des vom April 2025 schlägt der Verband der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entsoe) die Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone in fünf kleinere Zonen vor. Das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) stellt sich mit ihrem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ gegen die Pläne von Entsoe. „Als Reaktion hat Deutschland den Aktionsplan erarbeitet und bereits an die Europäische Kommission übermittelt, verbunden mit der Entscheidung, seine Gebotszone zu erhalten“, teilt das Ministerium mir Dezember mit.
Das bedeutet, dass der ermittelte Strompreis im Großhandelsmarkt für ganz Deutschland weiterhin gelten soll, von der Nord- bis zum Bodensee. Die Bundesregierung entscheidet sich bewusst gegen eine Aufteilung des Strommarkts in mehrere Preiszonen.
In dem Bericht von Entso-E vom April konnte die Aufteilung der einheitlichen Strompreiszone Deutschland-Luxemburg in mehrere Zonen je nach Modellierung ein rechnerisches Plus von 251 bis 339
Millionen Euro ergeben. Das heißt aber auch, es würde in Deutschland mehrere Zonen und Regionen mit unterschiedlicher Strompreisen geben. Die Bundesregierung bewertet diese Ergebnisse jedoch als Momentaufnahme mit begrenzter Aussagekraft (wir berichteten).
Der Aktionsplan setzt stattdessen auf eine Reduzierung von Netzengpässen innerhalb der bestehenden Gebotszone. Vorgesehen sind Maßnahmen zum Ausbau und zur Optimierung der Übertragungsnetze, zur Weiterentwicklung des Engpassmanagements sowie zur besseren Abstimmung von Erzeugung, Verbrauch und Stromspeichern. Deutschland verfolgt damit das Ziel, auch künftig die europäischen Vorgaben zu Mindesthandelskapazitäten einzuhalten.