Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern zugestimmt.
Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern in geänderter Fassung des Ausschusses angenommen. Das Gesetz (GeoBG) sieht vor, Hemmnisse bei der Erschließung von Geothermie abzubauen und das energetische Potenzial stärker zu nutzen. Zudem soll der Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung über Wärmepumpen erleichtert werden.
Vorgesehen sind vereinfachte Verfahren für Anlagen, die Wärme aus Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder Luft gewinnen. Auch für Wärmespeicher und Wärmeleitungen will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsschritte straffen. Private Haushalte sollen leichter eine Zulassung für eigene Wärmepumpen erhalten. Außerdem soll ein neuer Planfeststellungstatbestand den Bau von Wärmeleitungen beschleunigen und diese Leitungen rechtlich mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichstellen.
Erleichterte Nutzung von Abwärme
Nach Angaben der Bundesregierung unterstützt das Gesetz zudem den Klimaschutz, indem es die Nutzung von Abwärme – etwa aus Rechenzentren oder Kläranlagen – erleichtert und damit bestehende Potenziale in Wärmenetzen besser erschließbar macht. Für Geothermieprojekte sieht der Entwurf zudem eine vollständige Absicherung möglicher Schäden vor. Bergämter sollen künftig Sicherheitsleistungen auch für Bergschäden verlangen können.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte das Gesetz als zentrale Weichenstellungen für die Wärmewende. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte: „Von der Einstufung der Geothermie als Energieform, die im überragenden öffentlichen Interesse steht, bis hin zu verbindlichen Fristen in Genehmigungsverfahren enthält das GeoBG viele wichtige Maßnahmen.“ Geothermie habe das Potenzial, über die Hälfte des deutschen Wärme- und Kältebedarfs zu liefern, betonte sie.
Der Energieausschuss hatte Genehmigungsregeln im Wasser- und Bergrecht konkretisiert, um Verzögerungen bei Geothermieprojekten zu vermeiden. Untertägige Wärmespeicher sollen nur dann privilegiert sein, wenn sie funktional mit Wärmequellen und Wärmesenken verbunden sind. Dieser Verbund müsse über ein Wärmenetz erfolgen, das Erzeugungseinheiten wie Solarthermie- oder Geothermieanlagen sowie Verbraucher wie Wohn- und Geschäftsgebäude einschließt. Damit will die Koalition sicherstellen, dass der Bau solcher Speicher mit den Zielen des Außenbereichsschutzes vereinbar bleibt.
Trinkwasserschutz nicht gefährden
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet das geplante Gesetz als wichtigen Schritt für die klimaneutrale Wärmeversorgung. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte, die Beschleunigung der Geothermie schaffe Planungssicherheit für Kommunen. Nach seinen Worten ist insbesondere die Aufnahme von Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen in das überragende öffentliche Interesse bedeutsam. Gleichzeitig betonte der VKU, dass der Schutz der Trinkwasserversorgung Vorrang haben müsse. Geothermie-Bohrungen dürften die Wasserschutzgebiete nicht gefährden.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt laut eigener Stellungnahme die vorgesehenen Verfahrenserleichterungen. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßte feste Fristen für Behörden, digitale Antragsschritte und die Einordnung von Geothermieanlagen als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse. Gleichzeitig kritisierte auch sie fehlende eindeutige Vorgaben zum Vorrang der Trinkwassergewinnung. Zudem mahnte der BDEW eine Anzeigepflicht für Grundwasserpumpen in Haushalten an, um Transparenz zu gewährleisten.
Bei der Privilegierung von Anlagen im Außenbereich sieht der BDEW Fortschritte für Geothermie, Wärmespeicher und Batteriespeicher. Allerdings seien die Vorgaben für unabhängige Batteriespeicher teils zu eng, speziell der maximale Abstand von 200 Metern zu Umspannwerken.
Der VKU hebt positiv hervor, dass die ursprünglich geplante umfassende Privilegierung von Speichern im Außenbereich überarbeitet wurde. Liebing verweist darauf, dass eine stärkere Konzentration des Speicherzubaus auf Kombinationen mit Erneuerbare-Energien-Anlagen die Netzauslastung entlaste und Stromerzeugungsschwankungen glätte. Liebing fordert Verfahren, die Speicherprojekte entlang verfügbarer Netzkapazitäten zu bündeln und zu priorisieren. Co-Location, also Speicher in Verbindung mit Erzeugungsanlagen, sollte aus Sicht des VKU zum Standard werden.
Mit der Bundestagsabstimmung wurde das Gesetzespaket final verabschiedet. Es überträgt zugleich Festlegungen aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in deutsches Berg- und Wasserrecht und setzt Vorgaben für Genehmigungen von Wasserstoffspeichern um.