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Volker Stephan
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Donnerstag, 04.12.2025, 17:02 Uhr
Recht
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Teilerfolg vor Gericht für Ex-Chef der Stadtwerke Pforzheim
Der Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim hat im Zusammenhang mit Compliance-Ermittlungen einen Teilerfolg errungen. Durchsuchungen bei ihm waren laut Landgericht unrechtmäßig.
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ist bei ihren Untersuchungen gegen den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim zu weit gegangen. Dieser Auffassung ist das Landgericht Karlsruhe, das Ermittlungen in den Privaträumen jetzt rückwirkend für unrechtmäßig erklärt hat. Sichergestellte Gegenstände seien wieder herauszugeben, ordnete die Kammer an.

Hintergrund des Verfahrens sind Vorwürfe, bei der beschafften Beleuchtung des Pforzheimer Heizkraftwerks sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft Pforzheim nahm 2024 Ermittlungen auf, weil sie einen Anfangsverdacht auf Verstöße gegen Compliance-Regelungen hegte. Der ehemalige Chef des baden-württembergischen Versorgers, Herbert Marquard, wehrt sich seither gegen die Anschuldigungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ein anonymer Hinweisgeber wollte bei der Vergabe des Beleuchtungsauftrags Unregelmäßigkeiten erkannt haben. Marquard kanzelte dies als „Hetzkampagne eines einzelnen Mitarbeiters“ ab. Der Geschäftsführer soll nach den unbestätigten Hinweisen keine Vergleichsangebote eingeholt und in der Folge eine teure Lösung abgenickt haben.

Staatsanwaltschaft lässt weiteres Vorgehen zunächst offen

Außerdem redet der vermeintliche Whistle Blower von einer zu großen Nähe zwischen dem Ex-Geschäftsführer und dem beauftragten Unternehmen aus Dresden. Aus diesem Grund hätten die Stadtwerke auf Schadenersatz verzichtet, als die Lichtanlage angeblich nicht ordnungsgemäß funktioniert habe. Dieser Darstellung widerspricht Marquard. Die Beleuchtung sei nicht zu beanstanden gewesen.

Schließlich ist noch die Rede von Gegenleistungen, die der frühere Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erhalten haben soll. Gegenüber örtlichen Medien äußerte Herbert Marquard sich inzwischen mit den Worten, er sei durch das Landgerichtsurteil in der Sache entlastet.

So weit wollte die Staatsanwaltschaft Pforzheim im Gespräch mit dieser Redaktion nicht gehen. Die Ermittlungen liefen noch, so ein Sprecher auf Anfrage. Die Entscheidung des Landgerichts liege zur Prüfung vor. Erst danach sei eine grundsätzliche Aussage zum Fortgang des Verfahrens möglich.

Ein Sprecher des Landgerichts äußerte sich auf Anfrage nicht dazu, warum die Kammer die Hausdurchsuchungen bei Marquard und einem Vertreter des Leuchten-Unternehmens als unrechtmäßig einstuft. Er verwies auf die Staatsanwaltschaft, die ihrerseits aktuell keine weiteren Auskünfte geben wollte.

Eine persönliche Stellungnahme von Herbert Marquard war bis Redaktionsschluss nicht zu erhalten. Er ist seit August übergangsweise als Geschäftsführer für die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen tätig. Bei seinen Einstellungsgesprächen in der Großen Kreisstadt des Landkreises Ludwigsburg hatte er auf die laufenden Ermittlungen hingewiesen. Auch in Pforzheim war er 2019 als Feuerwehrmann eingesprungen, Herbert Marquard dehnte seine Tätigkeit dann deutlich aus und verließ den Versorger erst Ende Mai 2025.