Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Deutsche Regas abgewiesen und bestätigt, dass der Weiterbetrieb des LNG-Terminals Mukran ein Änderungsgenehmigungsverfahren erfordert.
Am 3. Dezember hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des privatwirtschaftlichen Terminalbetreibers Deutsche Regas abgewiesen. Dieser wollte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StaLUVP) zwingen, das laufende Verfahren zur Änderungsgenehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran ohne Beteiligung der Öffentlichkeit abzuschließen. Nunmehr darf das Terminal mit Übergangsfrist bis 30. April 2026 weiterlaufen wie bisher, während das Genehmigungsverfahren abgeschlossen wird.
Streitpunkt ist die Energieversorgung der Regasifizierung, die das angelieferte Flüssiggas (LNG) erwärmt, um es gasförmig ins Netz einzuspeisen. Entgegen der ursprünglichen Genehmigung hat die Regas dafür keine eigene Landstromversorgung gebaut, sondern nutzt dafür schiffseigene Gasgeneratoren der schwimmenden Anlage. Das Unternehmen hat beim Umweltamt beantragt, dieses Verfahren bis 2043 fortsetzen zu dürfen. Dafür seien die schiffseigenen Gasgeneratoren mit Katalysatoren nachgerüstet worden und würden aus Sicht der Regas geringere Emissionen verursachen als eine KWK-Anlage an Land. Zudem halte der Betrieb die geltenden Grenzwerte für Lärm ein.
Übergangsfrist bis April 2026
Das Umweltamt hatte bereits im Oktober 2025 ein förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung eingeleitet, das nun bis 15. Dezember abgeschlossen werden soll. Dieses Vorgehen wurde mit dem gestrigen Gerichtsentscheid bestätigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte, das Urteil bestätige die Notwendigkeit, Änderungen am Betrieb des Terminals transparent zu prüfen und die Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner öffentlich zu diskutieren.
Aus Sicht der DUH erforderten die geplanten Anpassungen beim Betrieb von Schiffsmotoren und Kesselanlagen eine umfassende Prüfung der Umweltwirkungen. Das Umweltamt bestätigte im Gerichtstermin, dass es aktuell keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine weitere Stromerzeugung über die bordeigenen Generatoren hat. Es verwies jedoch auf ausstehende Stellungnahmen, unter anderem der Stadt Binz. Laut der Deutschen Regas wurden im Verlauf der Verhandlung die Einhaltung der Stickoxid- und Lärmgrenzwerte bestätigt.
Der geschäftsführende Gesellschafter Ingo Wagner erklärte, die Entscheidung bringe Klarheit für das weitere Verfahren. Er betonte, dass das Terminal alle genehmigten Grenzwerte unterschreite und der Energieverbrauch im bisherigen Betrieb sinke. Wagner erwartet eine zeitnahe Entscheidung über die Genehmigung des dauerhaften Weiterbetriebs der bordeigenen Gasgeneratoren.