Am 3. Dezember hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum Gebotstermin 1. Oktober 2025 bekanntgegeben. „Durch die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets können die in den Ausschreibungen erfolgreichen Biomasseanlagen nun einen stärkeren Beitrag zur Marktintegration der erneuerbaren Energien leisten“, kommentierte Präsident Klaus Müller.
Die Überzeichnung der Ausschreibung zeige, dass die neuen Förderregeln gut angenommen werden, so Müller weiter. Auch im PV-Bereich gebe es positive Entwicklungen: „Die eingereichte Gebotsmenge bei der Ausschreibung für Aufdach-Solaranlagen hat sich nach rückläufiger Tendenz in den vorherigen Ausschreibungen wieder leicht gesteigert“, erklärte der Behördenpräsident.
EU-Genehmigung des Biomassepakets führt zu BoomBei der Ausschreibungsrunde wurden erstmals die Änderungen durch das Biomassepaket angewendet. Die Europäische Kommission hatte die Regelungen vor dem Gebotstermin beihilferechtlich genehmigt. Das Biomassepaket ist ein zentrales Element der EEG-Novelle aus dem Februar 2025 und regelt unter anderem die Förderung von Biogasanlagen neu.
Durch das Paket erhalten nur Anlagen eine Förderung für den eingespeisten Ökostrom, die sich sehr flexibel betreiben lassen. Biomasseanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, werden nach den neuen Regelungen dazu angereizt, auf die Signale des Strompreises zu reagieren. Dadurch beteiligen sie sich aktiv an der Marktintegration von volatilem Solar- und Windstrom. Zusätzlich wurde das ausgeschriebene Volumen stark erhöht.
Bei einer ausgeschriebenen Leistung von 813 MW wurden 807 Gebote mit einer Gebotsmenge von 940 MW eingereicht. 692 Gebote erlangten einen Zuschlag. Davon entfielen 33 Zuschläge mit 63 MW auf Neuanlagen und 659 Zuschläge mit 752 MW auf Bestandsanlagen. 87 Gebote wurden vom Verfahren ausgeschlossen, weil sie nach Ansicht der Behörde die Voraussetzungen verfehlten.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 11,00
Cent/kWh bis 19,48
Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,11
Cent/kWh und damit deutlich unterhalb des Höchstwerts für Bestandsanlagen von 19,43
Cent/kWh .
Das größte Zuschlags-Volumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (276 MW, 266 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringeren Volumina für Standorte in Niedersachsen (143 MW, 122 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (94 MW, 63
Zuschläge).
Solaranlagenausschreibung leicht unterzeichnetBei einer ausgeschriebenen Leistung von 283 MW für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden wurden 140 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste allerdings in dieser Runde 19 Gebote mit einem Umfang von 29 MW ausschließen. Somit wurden 121 Gebote mit einem Volumen von 281 MW zum Zuschlagsverfahren zugelassen, die alle bezuschlagt wurden. Die Ausschreibung war damit leicht unterzeichnet.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,28
Cent/kWh und 10,40
Cent/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 9,66
Cent/kWh oberhalb des Wertes der Vorrunde (9,22
Cent/kWh). Der Höchstwert liegt mit 10,40
Cent/kWh deutlich darüber.
Regional verteilen sich die Zuschläge laut Agentur auch in dieser Runde ausgeglichen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Bayern (59 MW, 19
Zuschläge), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (57 MW, 29
Zuschläge), Brandenburg (32 MW, zwölf Zuschläge) und Baden-Württemberg (31 MW, neun
Zuschläge).
Statistiken zu den Gebotsrunden veröffentlicht die Behörde bis zum 10. Dezember 2025. Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1.
April 2026 statt und für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden am 1.
Februar
2026.
Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich im Internet für
Biomasse und
PV-Anlagen.