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Stefan Sagmeister
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Donnerstag, 20.11.2025, 17:33 Uhr
Regenerative
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Brandenburg erhöht Windabgabe für Kommunen spürbar
Die Landesregierung in Potsdam hat neue Sätze für die Beteiligung einer Kommune an Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen.
Die Brandenburger Landesregierung hat am 19. November ein Gesetz beschlossen, das ab 2026 spürbare finanzielle Änderungen für Betreiber von Wind- und Solarparks vorsieht. Kernpunkt ist die Erhöhung der kommunalen Sonderzahlungen an Nachbarkommunen.

Seit 2020 gilt im Land Brandenburg eine pauschale Sonderabgabe von 10.000 Euro pro Windenergieanlage im Jahr. Künftig wird diese Zahlung leistungsabhängig berechnet: Pro MW fallen 5.000 Euro an. Für eine gängige Anlage mit 6 MW steigt die jährliche Abgabe damit auf 30.000 Euro pro Jahr, also auf das Dreifache des bisherigen Satzes.

Auch für Photovoltaikanlagen gibt es Zahlungen. Betreiber von PV-Anlagen mit mehr als 1 MW Leistung müssen für die gesamte Laufzeit der Anlagen eine Abgabe von 2.000 Euro je installiertem MW und Jahr leisten.

Nach Darstellung des Landesverbands Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg (LEE) und der Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) überschreiten die neuen Vorgaben für viele Unternehmen die wirtschaftliche Belastungsgrenze.

Die Projekte seien auf Basis der bisherigen Abgabe kalkuliert worden, eine Anpassung innerhalb weniger Monate sei nicht mehr möglich. Betroffen sind alle Anlagen, die ab Anfang 2026 in Betrieb gehen und deshalb nicht mehr unter die bisherige Regelung fallen.

Kritik üben die Verbände auch an der Streichung der Berichtspflicht für Kommunen. Ursprünglich sollten Städte und Gemeinden gegenüber dem zuständigen Ministerium offenlegen, wofür sie die Mittel aus der Sonderabgabe verwenden. Diese Transparenzvorgabe entfällt nun. Damit könnten Bürger nicht mehr nachvollziehen, wie die Gelder eingesetzt werden, etwa für lokale Infrastruktur, ein Feuerwehrfahrzeug oder Spielplätze, so die Verbände.

Nicht berücksichtigt wurden zudem Vorschläge von LEE und VKU, das Gesetz für Formen der Bürgerbeteiligung zu öffnen. Modelle wie kommunale Beteiligungsfonds oder direkte Beteiligungsmöglichkeiten werden bereits in anderen Bundesländern genutzt, finden im Brandenburger Gesetz aber keinen Eingang. Generell lasse das Gesetz „die Unternehmen ratlos zurück“, so LEE-Vorstandsmitglied Janko Geßner.

Parallel dazu haben die Regierungsfraktionen aus SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) am selben Tag einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht, der die Planung von Windenergie in Regionen ohne gültigen Regionalplan laut LEE stark einschränken soll.

Der Verband kritisiert, der Entwurf widerspreche geltendem Bundesrecht und bedeute eine faktische Bestrafung jener Unternehmen, die bereits nach den bisherigen Vorgaben geplant und investiert haben. „Unsere Mitglieder haben teilweise sechsstellige Euro-Beträge in die Planung von Projekten gesteckt, die jetzt kurz vor der Genehmigung stehen. Und die nun unterbunden werden sollen“, so der Erneuerbaren-Verband. Daraus könnten der öffentlichen Hand auch Schadensersatzforderungen entstehen.