Die Landesregierung lässt die Planung von Projekten schneller prüfen. Damit kann unter anderem die Genehmigung von Flächen für Energieanlagen rascher erfolgen.
Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat eine Änderung des Landesplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit können Flächen auch für Projekte mit Windenergie und Photovoltaik schneller bereitgestellt werden. „Die Beteiligungsfristen in den Planverfahren der Landes- und Regionalplanung werden standardmäßig auf einen Monat verkürzt“, teilte das Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit. Begründete Ausnahmen würden aber möglich bleiben.
Durch die Verkürzung der Beteiligungsfristen auf einen Monat werde die planungs- und genehmigungsrechtliche Hürde für Projekte auch im Bereich erneuerbarer Energien verringert. „Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen knappe Flächen künftig klüger, effizienter und nachhaltiger genutzt werden für Wohnen, Wirtschaft, Natur, Freizeit und Erneuerbare Energien“, wird NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) zitiert.
Öffentliche Stellen, Verbände, Unternehmen sowie Bürger haben künftig damit weniger Zeit, um Unterlagen zu prüfen und Stellungnahmen abzugeben. „Wir halten unser Versprechen: Wir beschleunigen Planverfahren, wir vereinfachen sie – und sorgen dafür, dass Bürokratie nicht länger bremst“, so die Ministerin.
Neben den verkürzten Fristen sollen zudem die Regionalpläne künftig nicht mehr verpflichtend durch das zuständige Ministerium geprüft werden. Die sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen erhalten damit mehr Verantwortung für ihre regionale Flächenpolitik, während doppelte Prüfprozesse entfallen.
„Einzig für die staatlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Natur und Forst bleibt es bei einer Anzeige der Regionalpläne“, heißt es aus dem Ministerium. Die Landesplanung behält die Möglichkeit, im Einzelfall steuernd einzugreifen, sofern dies erforderlich ist.
Durch diese Entlastung auf Landesebene entstehe in den Regionen eine stärkere Eigenverantwortung für regionale Flächenpolitik. Dies könne dazu beitragen, dass Standortentscheidungen für Erneuerbare-Energien-Projekte flexibler und kürzer getaktet werden.
Außerdem werden die Planerhaltungsvorschriften des Bundesrechts für Nordrhein-Westfalen deutlich ausgeweitet. Die individuellen Klagemöglichkeiten und das öffentliche Interesse „an dem Erhalt der so wichtigen Raumordnungspläne werden angemessen neu austariert“. Kleinere Form- und Verfahrensfehler im Genehmigungsprocedere sollen künftiger weniger aufschiebende Auswirkungen haben als bisher, gleiches gilt auch für Einzelklagen.