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Susanne Harmsen
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Donnerstag, 20.11.2025, 10:19 Uhr
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Weitere Löschung von CO2-Zertifikaten geplant
Die Bundesregierung hat der EU-Kommission 14 stillgelegte Kohlekraftwerke gemeldet, um künftig deren Emissionszertifikate zu löschen und Effekte des Kohleausstiegs abzusichern.
Das Bundeskabinett hat am 19. November 2025 eine Absichtsnotifizierung an die Europäische Kommission beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung umfasst die Meldung 14 Kohlekraftwerke, die im Jahr 2024 außer Betrieb gingen. Die Notifizierung schafft die Grundlage dafür, in den kommenden Jahren CO2-Zertifikate zu löschen, die durch die Stilllegung dieser Anlagen im Europäischen Emissionshandel freiwerden.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Löschungen unerlässlich seien, um tatsächliche Treibhausgasminderungen durch den Kohleausstieg zu sichern. Ohne eine Löschung könnten andere Unternehmen die freiwerdenden Berechtigungen nutzen, um zusätzliche Emissionen zu verursachen. Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 10 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Die Bundesregierung muss der EU-Kommission jeweils im Jahr nach der Stilllegung eines Kraftwerks melden, dass sie Löschungen plant. Dies erfolgt durch eine Absichtsnotifizierung, die allerdings noch keine Mengen festlegt.

Stillgelegte Kraftwerke ab 2022 bereits gemeldet

Erst in einem späteren Schritt bestimmen sogenannte Mengennotifizierungen den konkreten Umfang der Löschungen. Dafür dienen jährliche Gutachten, die die realen Emissionsminderungen ermitteln. Diese berücksichtigen auch Zertifikate, die bereits durch die Marktstabilitätsreserve (MSR) aus dem Markt genommen wurden. Die MSR steuert die Auktionsmengen im Emissionshandel und reduziert Überschüsse im Zertifikatemarkt. Die national zu löschenden Restmengen werden anschließend vom Bund gelöscht.

Der Prozess für Kraftwerke, die im Jahr 2022 stillgelegt wurden, läuft bereits. Dabei werden 514.000 Zertifikate aus dem Markt genommen, die auf die Abschaltung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022 zurückgehen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden im Folgejahr 2023 rund 890.000 Tonnen CO2 vermieden. Ein großer Teil der damals freiwerdenden Zertifikate wurde bereits automatisch über die MSR entzogen. Um sicherzustellen, dass der verbleibende Teil nicht im Markt bleibt, führt Deutschland ergänzende nationale Löschungen durch.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Mai 2025 die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Zertifikate im Emissionshandel. Diese Zahl dient als Grundlage für die Festlegung der nationalen Löschmenge von 514.000 Zertifikaten. Die Löschung erfolgt zwischen September und Jahresende 2025 über eine Reduktion der regulären deutschen Auktionsmengen. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die im Umweltbundesamt angesiedelt ist, beträgt die vorläufige deutsche Auktionsmenge für das Jahr 2025 rund 96,7 Millionen Zertifikate. 

2025 noch 97 Millionen Tonnen CO2 erlaubt

Die Bundesregierung betont, dass der Kohleausstieg in den kommenden Jahren weitere Emissionsminderungen bewirken wird. Diese sollen fortlaufend durch nationale Löschungen flankiert werden, sofern die MSR nicht bereits alle entsprechenden Zertifikate entzieht. Ziel bleibt es nach Regierungsangaben, den sogenannten Wasserbetteffekt zu vermeiden. Ohne zusätzliche Löschungen könnten frei werdende Zertifikate an anderer Stelle in der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein genutzt werden. Die tatsächliche Emissionsminderung durch den Kohleausstieg würde dann geringer ausfallen.

Mit dem aktuellen Beschluss will die Bundesregierung sicherstellen, dass die vermeldeten Emissionsminderungen unmittelbar im Emissionshandel wirksam werden. Die Absichtsnotifizierung gilt als notwendiger Schritt, um die Löschung der Zertifikate aus dem Jahr 2024 in einem späteren Verfahren durchführen zu können.