Am 22.
April 2025 hat die Bundesnetzagentur einen Beschluss zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve gefasst. Diese erfolgt über feste Preise, die als Vergütung für das Vorhalten der Momentanreserve gewährt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben nun diese Festpreise für die erste Festpreisperiode 2026/2027 vom 22.
Januar 2026 bis zum 21.
Januar 2028 auf ihrer gemeinsamen Internetseite
netztransparenz.de veröffentlicht.
Die ÜNB weisen darauf hin, dass die Festpreise für alle Beschaffungsregionen in Deutschland einheitlich gelten, aber in Rücksprache mit der Bundesnetzagentur angepasst werden können, wie dies auch in der Festlegung der Behörde klargestellt ist.
Im Beschluss BK6‑23‑010 der Bundesnetzagentur vom 22.
April 2025 zur marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve sind unterschiedliche Festpreiskomponenten vorgesehen. So gibt es abhängig von den Anforderungen an den Anbieter der Momentanreserve beziehungsweise abhängig von der Mindestverfügbarkeit vier Standardprodukte, zwei als Basisprodukt (FB) und zwei als Premiumprodukt (FP). Beide sind für eine positive und eine negative Momentanreserve ausgestaltet.
Die Übertragungsnetzbetreiber definieren Momentanreserve als „inhärente Reaktion auf ein Wirkleistungsungleichgewicht, um eine, ggf. auch nur lokale, Verletzung von Grenzwerten der Frequenzhaltung, die für die Netzstabilität kritisch sein kann, zu verhindern“. In einem eher zentralisierten Energiesystem tragen die rotierenden Massen von Großkraftwerken zur Frequenzhaltung bei. Nach dem Wegfall der konventionellen Kraftwerke müssen regenerative Erzeugungsanlagen die Systemdienstleistungen erbringen. Entsprechend muss die Leistungselektronik, mit der die Erneuerbaren an das Netz angeschlossen sind, die Funktion der rotierenden Massen übernehmen. Umrichter müssen demnach „netzbildend“ als „synthetische Schwungmasse“ fungieren.
Die aktuellen Festpreise sind in der folgenden Tabelle aufgelistet:
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Festpreise für die marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve 2026/2027 (Zum Vergrößern bitte auf die Tabelle klicken). Quelle: netztransparenz.de |
Der
Beschluss der Bundesnetzagentur und die Erläuterungen zum Beschaffungskonzept der Momentanreserve sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar.