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Manfred Fischer
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Freitag, 14.11.2025, 09:34 Uhr
Politik
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Energy Sharing: Stadtwerke dürfen mitmachen
Anders als von der EU vorgesehen, sollen kommunale Unternehmen am sogenannten Energy Sharing teilnehmen dürfen. Doch von der Theorie bis zur Praxis scheint es noch weit.
Die Lobbyarbeit trägt Früchte, doch reif für die kommunale Praxis ist das Ergebnis noch nicht. Wäre es beim Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom Sommer geblieben, dürften am Energy Sharing nur Unternehmen teilnehmen, die nach der Definition der Europäischen Kommission als KMU gelten. Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte hält, fallen durch das EU-Raster. Doch das wird nicht angelegt.

Auf Initiative des Verbands kommunaler Unternehmen sei klargestellt worden, dass dieser Ausschluss nicht gilt, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Kommunale Unternehmen dürften „nun ausdrücklich teilnehmen“ am Energy Sharing. „Das ist wichtig, denn kommunale Unternehmen verbrauchen viel Energie, zum Beispiel in der Abwasserbehandlung oder in öffentlichen Bädern. Mit dezentral erzeugtem Strom können sie diese Prozesse kosteneffizient dekarbonisieren“, so Liebing.

Am Abend des 13. November hat der Bundestag die überarbeitete Version des Gesetzentwurfes zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die auch den entsprechenden Passus enthält, mit den Stimmen von CDU und SPD zugestimmt. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linken-Fraktion enthielt sich.

Erleichterung für Gemeinschaften, die sich zusammenschließen

„Bürgerinnen und Bürger, Energiegenossenschaften und kommunale Betriebe können erneuerbaren Strom künftig gemeinsam nutzen. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und soll die Netze spürbar entlasten“, sagte der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer bei der Aussprache vor der Abstimmung.

Auch SPD-Kollegin Nina Scheer hob hervor, dass kommunale Unternehmen in die Regelung aufgenommen worden seien. Zudem wies sie auf Bürgerenergieanlagen bei sich zusammenschließenden Gemeinschaften hin, die unter „Gewerblichkeit“ fallen. Wenn man die überwiegende gewerbliche Tätigkeit von Energy Sharing ausschließt, könnten solche Gemeinschaften nicht teilnehmen. „Deswegen haben wir das erleichtert.“

Grundsätzlich auf Ablehnung stieß die EnWG-Novelle bei der AfD. „Von toten Pferden soll man absteigen, besonders von einem toten Pferd wie diesem ursprünglich Habeck'schen Gesetz zur grünen Energiewende“, sagte der Abgeordnete Christian Reck. Doch die neue Hausführung im Wirtschaftsministerium habe es nicht lassen können, „zum Spaten zu greifen und diesen grünen Gesetzes-Zombie aus Habecks Ampel-Zeiten auszubuddeln“.

Alaa Alhamwi von den Grünen sagte, das Energiewirtschaftsgesetz enthalte viele redaktionelle Anpassungen, „aber die echten Herausforderungen bleiben mal wieder liegen“.

VKU: „Viele praktische Fragen offen“

Der VKU moniert, dass der räumliche Anwendungsbereich beim Energy Sharing zu weit gefasst sei und viele praktische Fragen offen blieben. Liebing warnt vor zu viel Komplexität. „Energy Sharing ist technisch und organisatorisch aufwendig. Es erfordert Messtechnik, Bilanzierung und Abrechnung und ermöglicht keine Vollversorgung. Deshalb braucht es einen Anbieter für die Reststrombelieferung“, sagt der Verbandschef.

Die Erwartung, dass der örtliche Grundversorger dies zum normalen Tarif übernehme, sei unrealistisch. Es fehle eine Pflicht für Betreiber von Energy-Sharing-Modellen, die notwendigen Daten für Prognose, Beschaffung und Abrechnung bereitzustellen. Der VKU fordert „verbindliche Vorgaben, zum Beispiel durch Festlegungen der Bundesnetzagentur“.

Energy Sharing soll gesetzlich ab Juni 2026 möglich sein.